„Von BGH-Entscheidung enttäuscht“
„Durch den gestern erfolgten BGH-Spruch mit der Versagung der legitimen Entschädigungsansprüche für Corona-Einschränkungen, ändert sich nichts an der Tatsache, dass die Beihilfe-Obergrenze von 54,5 Millionen Euro durch das am Tag zuvor gefallene Urteil des BVerG vom Tisch ist“, so der Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.
Aus Sicht von Dirk Iserlohe hat der BGH gestern mutlos schlicht die Normen des Infektionsschutzgesetzes, die durch den Gesetzgeber mit der Neueinführung des § 28a IfSG im deutschen Bundestag vom 18. November 2020 die Weichen zur Entschädigungslosigkeit gestellt hat, bestätigt.
Das angepasste Infektionsschutzgesetzt in Verbindung mit der BGH-Entscheidung stellt damit – für Iserlohe nicht nachvollziehbar – sogar den sogenannten Störer besser als den Nichtstörer. „Das kann nicht im Sinne des ursprünglichen Infektionsschutzgesetzes sein“, führt Iserlohe aus. Der Dorint Aufsichtsratschef nimmt an, „dass der Ball – nach Ausschöpfung des Rechtsweges – nun erneut beim Bundesverfassungsgericht liegen wird“.
Öffentliche Reaktion würde helfen
Dennoch bleibt Iserlohe heute bei seinem Zwischenergebnis: „Die Frage zur beihilferechtlichen Gleichstellung und damit der Abschaffung der verfassungswidrigen Deckelung von Corona- Beihilfen, sehe ich nach wie vor mit der am 16. März 2022 durch das Bundesverfassungsgericht in Randnummer 38 verkündeten Entscheidung für geklärt an.“
Der Familienunternehmer geht weiter fest davon aus, dass die Bundesregierung nun ohne schuldhaftes Zögern handeln wird. Helfen würde es, wenn das verantwortliche Ministerium, an der Spitze Wirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck, nun auch öffentlich reagiert und die Gleichstellung bestätigt.
(DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH/KG)