Berlins Bürgermeister stellt 2G-Modell in Aussicht
Michael Müller, der Regierende Bürgermeister von Berlin, hat 2G-Corona-Regeln für bestimmte Bereiche in Aussicht gestellt. Mit solchen Angeboten nur für Geimpfte und Genesene seien aber komplexe Fragen verbunden. Noch sei nichts entschieden, sagte der SPD-Politiker am Dienstag nach der Senatssitzung. Der Senat werde in der kommenden Woche möglicherweise abschließend beraten, „wie wir 2G- und 3G-Angebote machen können“.
Das sogenannte 2G-Modell geht auf einen Vorstoß aus Hamburg zurück und bedeutet, dass der Zutritt in Innenräume nur Geimpften und Genesenen gewährt wird, die dann von bisherigen Corona-Einschränkungen wie Abstand oder Maske befreit sind. In Frage kommen dafür etwa Gastronomie und Hotellerie, Sport- oder Kultureinrichtungen. Bisher wird vielfach die 3G-Regel angewandt: Darunter fallen Geimpfte, Genesene und Getestete.
„Wir werden das weiter diskutieren“
„Ich gehe davon aus, dass es doch eine Optionsregel geben wird, dass wir Formulierungen finden, wonach die entsprechenden Bereiche die Option ziehen können, nur Menschen, die genesen und geimpft sind, den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen“, blickte Müller voraus. Das sei aber im Moment eine vorsichtige Einschätzung. „Wir werden das weiter diskutieren.“ Eine 2G-Strategie, also Lockerungen für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete, wird bundesweit diskutiert. Das Thema ist nicht zuletzt verfassungsrechtlich umstritten. Müller machte deutlich, dass ein derartiges Vorgehen gerade für öffentliche Einrichtungen schwierig sei. Daher nehme sich der Senat die Freiheit, „das alles in Ruhe durchzuspielen“.
In Berlin hatte das Verwaltungsgericht vor geraumer Zeit ein generelles Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Der Senat beugte sich und erlaubte Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen. Die Gäste müssen in den Innenräumen dort keine Masken mehr tragen. Ungeimpfte bleiben außen vor, auch wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
(dpa/MK)