Hilfsmaßnahmen
Berlin erlaubt Gastronomen mehr Freiflächen
Der Senat der deutschen Hauptstadt hat beschlossen, dass Gastronomen mehr Flächen im Freien ohne Sondernutzungsgebühren nutzen dürfen. Dazu gehören auch Bürgersteige und Parkplätze.
Die Gaststätten in der deutschen Hauptstadt sollen auch in diesem Jahr möglichst große Flächen für die Außengastronomie nutzen können. Der Senat beschloss dieser Tage wie schon 2020 eine Regelung, die den Bezirken erlaubt, auf fällige Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Wegen der Corona-Pandemie hatten im Vorjahr viele Wirte ihre Außengastronomie ausgeweitet und Tische und Stühle auf Bürgersteige oder Parkplätze gestellt, um ihre Gäste möglichst pandemiekonform bewirten zu können. Einige Bezirke unterstützten das und erhoben keine Gebühren für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes. Diese Möglichkeit gibt es nun auch im zweiten Corona-Jahr – noch sind Gaststätten wegen des Lockdowns allerdings geschlossen. (lbn/TH)