Bekenntnis zum Tourismus: Bettensteuer keine Option für Bayern
Seit jeher regelt das KAG, das explizit Getränkesteuer, Jagdsteuer, Speisesteuer und Vergnügungssteuer nicht erhoben werden dürfen. Hier soll nun auch die kommunale Bettensteuer aufgenommen werden. So sprach Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Herrmann nach der Kabinettssitzung davon, dass das Kommunalabgabengesetz (KAG) in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert werden soll.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger entrüstet
Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zeigte sich empört und sprach bei der Debatte um die Bettensteuer von „Unsinn“ und davon „generell den Stecker ziehen zu müssen“ und eine Übernachtungssteuer durch die Erweiterung des KAG generell zu verbieten.
Mit der Erweiterung der Verbote um die Übernachtungssteuer würde der Freistaat Bayern die Tourismusbranche vor schädlichen kommunalen Steuern, wie der Bettensteuer, ein für alle Mal schützen und dadurch seinem übergeordneten Ziel der Stärkung des Tourismus in Bayern gerecht werden.
Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung im Nachgang zur Kabinettssitzung vom 29. November in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München vom Tisch.
Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung
„Die angekündigte Aufnahme der Übernachtungssteuer ins Kommunalabgabengesetz ist ein wichtiger Erfolg. Wir begrüßen die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben. Wir hatten die Erweiterung des KAG vorgeschlagen und freuen uns über die zügige Umsetzung und das starke Bekenntnis zum Tourismus in Bayern,“ sagte Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer.
Auch Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert sieht im heute bekannt gewordenen Entschluss des bayerischen Kabinetts einen wichtigen Erfolg: „Die Ablehnung der Münchner Idee einer Bettensteuer ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Eine Bettensteuer belastet eben nicht nur die Gäste, sondern die Hauptleistungsträger des Tourismus. Unsere Städte und Kommunen profitieren mehrfach vom Gastgewerbe. Sei es durch die Wirtschafskraft, durch Arbeits- und Ausbildungsplätze, als auch durch Attraktivität und damit eine lebendige Innenstadt. Man darf nicht an dem Ast sägen, auf dem man sitzt,“ so Geppert.
„Generell ist es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, deutlich weniger Bürokratie sowie wirksame Energiepreisbremsen mit angepassten Referenzzeiträumen, damit diese auch bei gastgewerblichen Betrieben wirken“, ergänzte er.
(Dehoga Bayern/THWA)