Bayerns Krankenhaus-Ampel auf dem Weg zu Rot
Am Donnerstag waren landesweit 522 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung auf den Intensivstationen der Kliniken in Behandlung, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Internetseite mitteilte. Damit steht die Ampel auf Gelb. Bei einer Zahl von 600 Intensivpatienten springt die Krankenhaus-Ampel auf Rot, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Allerdings treten die Beschlüsse erst an diesem Samstag in Kraft.
Damit verbunden sind dann weitere deutliche Einschränkungen. Für Veranstaltungen gilt dann praktisch flächendeckend die 2G-Regel, so dass nur noch Genesene und Geimpfte teilnehmen können. In der Gastronomie ist der Einlass zusätzlich mit einem negativen PCR-Test, nicht aber mehr mit einem Schnelltest möglich (3G plus). Außerdem muss generell wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt bei einer roten Ampel die 3G-Regel – Mitarbeiter die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich also testen lassen.
In zahlreichen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns mit hohen Sieben-Tage-Inzidenzen und einer hohen Auslastung der Krankenhäuser gelten bereits jetzt die Regelungen einer roten Ampel oder Vorgaben mit ähnlichen Konsequenzen. Darunter ist der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern und mehrere Kreise Oberbayerns, sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Voll belegt sind unter anderem die Intensivstationen in Stadt und Landkreis Landshut.
(dpa/MK)