Bayern verhängt landesweite Ausgangsbeschränkung
Neues zur Coronakrise: In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) soeben bekanntgegeben, dass ab der Nacht von Freitag, 20. März 2020, auf Samstag, 0:00 Uhr eine landesweite Ausgangsbeschränkung für die kommenden 14 Tage (bis 03. April 2020) gilt.
„Es entwickelt sich nicht gut“, sagte Söder als Begründung für die Entscheidung. Es gebe noch immer viele Bürgern, die die Appelle der Politiker an Vernunft, Disziplin und Solidarität nicht ernst nehmen und damit eine Gefahr für sich und andere sind. „Wir können das nicht mehr akzeptieren“, erklärt der Ministerpräsident und fügt hinzu: „Wir warten nicht länger und handeln“. Auch unter anderem aus der Medizin und Wirtschaft kämen inzwischen Bitten und Wünsche nach mehr Beschränkungen.
Demnach werde das Konzept zum Schutz für Bayern nun an das vom Grenzland Österreich angepasst.
Die bayerischen Maßnahmen zur Ausgangsbeschränkung:
- Der Hin- und Rückweg zur Arbeit ist erlaubt.
- Arztbesuche (medizinische und veterinärmedizinische Versorgungsleistungen) können getätigt werden.
- Versorgungseinkäufe von Lebensmitteln für den täglichen Bedarf sind möglich (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen).
- Friseure und Bau-/Gartenmärkte werden geschlossen.
- Die Gastronomie schließt vollständig (To-Go-Konzepte/ Take-away-Angebote, Drive-Ins und Lieferungen sind jedoch weiter erlaubt). Söder sgate, er habe in vielen Gesprächen erfahren, dass es auch in den anderen Ländern die Tendenz gebe, „das zu tun“. Dies sei aber noch nicht final entschieden.
- Das Besuchsrecht wird stark eingeschränkt; Besuche in Krankenhäusern, Rehazentren, Alten- und Pflegeheimen sind für die engsten Angehörigen nur noch in 3 Fällen erlaubt: bei der Geburt, im Sterbefall und Eltern dürfen ihre Kinder auf einer Kinderstation besuchen.
- Spazierengehen/den Hund ausführen ist erlaubt, sofern man alleine oder nur im Kreis seiner Familie hinaus geht.
- Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Dass die Ausgangsbeschränkung eingehalten wird, dafür sorgt die Polizei, die nun verstärkt Kontrollen durchführt. Wer gegen die Richtlinien verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen, gab Söder an.
Zuletzt bat Söder um Verständnis für diese Maßnahmen und appellierte noch einmal an die Bürger, wann immer möglich zu Hause zu bleiben. Dabei schloss er nicht aus, dass noch weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus denkbar sind.