Bayern lässt Corona-Regeln auslaufen
Nun ist es endgültig: Trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen laufen auch in Bayern am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.
Empfehlung ausgesprochen
„Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen“, sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen. In Schulen soll laut Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) empfohlen werden, auf Begegnungsflächen außerhalb des Klassenzimmers noch Masken zu tragen, etwa in Treppenhäusern und auf Fluren.
Damit ist aber nun klar: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr – auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen.
Auch in Schulen und Kitas wird – zunächst bis Ostern – weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Piazolo sagte, seine Position sei, dass die Tests auch nach den Ferien noch weitergeführt werden sollten – darüber werde das Kabinett aber noch rechtzeitig entscheiden.
Wo gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht?
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen „vulnerablen Einrichtungen“. Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen. Auch im Handel bleibt es künftig bei einer bloßen Masken-Empfehlung.
Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer „Gebietskörperschaft“ eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell nicht der Fall – obwohl die Infektionszahlen weiter hoch sind.
Bayern soll nicht zum Hotspot erklärt werden
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte deshalb bereits am Montag erklärt, Bayern solle jedenfalls „auf absehbare Zeit“ nicht zum Hotspot erklärt werden – das „schlampige“ Gesetz, das die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei rechtlich so nicht umsetzbar. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, „eigentlich“ hätte man sich die Maskenpflicht in Innenräumen wenigstens noch für vier Wochen gewünscht. Denn die Pandemie sei noch nicht vorbei.
(dpa/MK)