Bayern bleibt bei Kontaktdaten-Pflicht in Gastronomie
„Von einem Strategiewechsel im Kontaktpersonenmanagement kann man in Bayern nicht sprechen“, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums am Mittwoch. Gerade mit Blick auf das wieder ansteigende Infektionsgeschehen bleibe weiterhin wichtig, Infektionen schnell zu erkennen und Infektionsketten gezielt zu unterbrechen.
In NRW müssen Restaurants, Cafés und Kneipen laut der seit Freitag gültigen Corona-Schutzverordnung nicht mehr festhalten, wer von wann bis wann bei ihnen war. Auch Baden-Württemberg plant, künftig auf massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen zu verzichten. Dort sollen die Gesundheitsämter nicht mehr bei jedem Corona-Fall die Kontakt nachverfolgen müssen. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ über die in den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen berichtet.
Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium verändert sich die Kontaktnachverfolgung zwar dadurch, dass es immer mehr vollständig geimpfte Personen gibt. Diese müssen laut Robert Koch-Institut (RKI) nach engem Kontakt zu Infizierten nicht in Quarantäne, sollen sich selbst überwachen und sich nur bei Symptomen in Selbstisolierung begeben. Es bleibt laut Gesundheitsministerium aber sinnvoll, auch von Geimpften weiterhin die Kontaktdaten zu erfassen.
Eine vollständige Impfung biete guten, aber keinen hundertprozentigen Schutz, daher sollten auch Geimpfte nach einem engen Kontakt zu einem Covid-19-Fall informiert werden. Grundsätzlich sei weiterhin eine generelle Kontaktpersonennachverfolgung das Ziel, trotz der stark fortgeschrittenen Impfkampagne, sagte die Ministeriumssprecherin.
(dpa/MK)