Bayern beschließt weitere Lockerungen im Tourismus
Pünktlich zum Start der bayerischen Pfingstferien hat das Kabinett heute weitere Lockerungen im Tourismus beschlossen. Wie der BR berichtet, sollen neben der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ab dem 21. Mai auch Stadt-, Berg- und Naturführungen, Busreisen, Schifffahrten und der Betrieb von Seilbahnen in Kommunen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder zulässig sein.
„Vorsichtig: Schritt für Schritt“
Wie der Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) in München zudem mitteilte, sollen auch die Außenbereiche medizinischer Thermen wieder öffnen dürfen. Für die Nutzung dieser Angebote müssen Gäste – sofern die Inzidenz höher als 50 ist – jeweils einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Für Genesene, vollständig Geimpfte und Kinder unter sechs Jahren gilt die Testpflicht nicht. „Wir wollen im Bereich der touristischen Angebote Erleichterungen machen – jetzt nicht das volle Programm, sondern eben vorsichtig: Schritt für Schritt“, erläuterte Herrmann.
Was ist in Beherbergungsbetrieben erlaubt?
Vergangene Woche hatte die Staatsregierung die Öffnung von Beherbergungsbetrieben ab dem 21. Mai angekündigt. Die beschlossenen Details erlauben eine Bewirtung der Gäste im Innenbereich bis 22 Uhr, Therapie- und Wellnessangebote sowie die Öffnung von Schwimmbädern, Fitnessräumen und Solarien für Übernachtungsgäste.
Dehoga fordert unabhängige Öffnungen
Der DEHOGA Bayern fordert grundsätzlich die Öffnung aller gastgewerblichen Betriebe für alle Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten unabhängig von Inzidenzwerten. „Wir müssen schnellstmöglich wieder den Weg zu mehr Normalität ohne Tests wie in der Phase nach dem ersten Lockdown wagen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass unsere Betriebe sicher sind. Dies haben auch zahlreiche Experten immer wieder bestätigt“, sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenvrebandes DEHOGA Bayern.
Dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer
Um dem Gastgewerbe als hauptbetroffene Branche eine Chance zu geben, sich aus eigener Kraft aus der schwersten Wirtschaftskrise nach dem zweiten Weltkrieg zu retten, bedarf es der dauerhaften Reduzierung der Mehrwertsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes. „Zudem sollten Kommunen auf alle branchenspezifischen Abgaben, Gebühren und Steuern verzichten, um auch künftig gastgewerbliche Betriebe vor Ort zu haben“, fordert Inselkammer. An die Bundespolitik gerichtet fordert sie die Entschädigung des kompletten durch die zwangsweise Schließung entstandenen Schadens, „und zwar für gestern, heute und morgen“.
(BR/DEHOGA/MK)