Im Kundenkontakt

Bayern beschließt 3G-Pflicht für Mitarbeiter

Testnachweis auf einem Teller
Ob Gast oder Mitarbeiter – künftig gelten 2G- und 3G-Regel auf für Mitarbeiter mit Kundenkontakt. (Foto: © Vincenzo De Bernardo – stock.adobe.com)
Bayern hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Dadurch entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen der Gastronomie. Für Beschäftigte mit Kundenkontakt halten die neuen Regeln jedoch Verschärfungen bereit.
Dienstag, 12.10.2021, 13:34 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

In Bayern entfällt ab Freitag, 15. Oktober, auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben. Erfasst werden müssen die Daten künftig noch in folgenden Bereichen „mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)“:

  • alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).

Test- und Impfnachweis auf für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

Ab dem 19. Oktober gilt zudem in allen Bereichen die 3G-, 3G plus- und 2G-Regel auch für die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt. Das heißt auch die Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie müssen künftig einen Nachweis über eine Impfung, eine überstandene Infektion oder einen Test vorlegen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein, oder es reicht ein Schnelltest. Sie müssen einen entsprechenden Testnachweis jedoch lediglich an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche vorlegen.

(Bayrische Staatsregierung/dpa/NZ)

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