Bald Mehrwegpflicht bei „to go“?
Ab Januar 2023 sollen Betriebe im Außer-Haus-Verkauf verpflichtet werden, auch eine Mehrwegvariante für „To-go“-Verpackung anzubieten, ob für Speisen oder auch Kaffee-to-go. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle Bundesumweltministerin Svenja Schulze am Mittwoch im Bundeskabinett einbringen, berichten das ARD-Hauptstadtstudio und die „Bild am Sonntag“. Betroffen von der Regelung wären damit allgemein Gastronomen, Caterer und Lieferdienste, ausgenommen jedoch Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche und maximal fünf Mitarbeitern. Für Filialen großer Ketten gilt diese Ausnahme nach ARD-Informationen aber nicht.
Der „BamS“ sagte Schulze demnach: „Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg to go der neue Standard wird. Daher will ich die Gastronomie verpflichten, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten.“
Kritik vom Dehoga
Kritik kam bereits vom Dehoga-Bundesverband. Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erklärte gegenüber der „Bild am Sonntag“: „Die Diskussion um eine Mehrweg-Pflicht kommt zur absoluten Unzeit“. Mit Blick auf die Beschränkungen wegen der Corona-Krise sei die Aussicht auf zusätzliche Kosten und Dokumentationspflichten das Letzte, was die Gastronomie jetzt brauche.
Plastikflaschen mit Mindestgehalt an recyceltem Kunststoff
Außerdem soll die Pfandpflicht, laut ARD, auch auf Fruchtsäfte ohne Kohlensäure erweitert werden. Schulzes Gesetzentwurf sehe gemäß einer EU-Richtlinie außerdem vor, dass Plastikflaschen ab 2025 zu mindestens einem Viertel aus wiederverwertetem Plastik bestehen müssen, berichtete der Sender. Online-Händler, die Plastik als Verpackung in Verkehr bringen, müssen sich demnach künftig an einem Rücknahmesystem finanziell beteiligen.
Das Umweltministerium hatte die Kernpunkte des Vorhabens bereits im November öffentlich gemacht. Staatssekretär Jochen Flasbarth hatte damals betont, er sei „ganz zuversichtlich“, dass der Vorschlag in der schwarz-roten Koalition durchkomme.
Hintergrund zur Initiative „Mehr Mehrweg“
Der Verbrauch von Verpackungen in Deutschland nimmt Jahr für Jahr zu. 2018 erreichte die Müll-Menge erneut ein Rekordhoch: 18,9 Millionen Tonnen fielen an, rechnerisch 227,5 Kilogramm pro Kopf. Etwa die Hälfte davon geht auf das Konto der Verbraucher. Als einen Grund nennt das Umweltbundesamt den Trend, Essen und Getränke unterwegs zu konsumieren.
Beim Einweg-Pfand gab es bisher Ausnahmen, zum Beispiel für Saft. So konnte es vorkommen, das auf die gleiche Verpackung (je nach Inhalt) mal Pfand gezahlt werden musste, mal nicht. Damit soll grundsätzlich Schluss sein, wie Flasbarth sagte: „völlig egal, was drin ist.“
Auch auf anderen Wegen wird Einweg-Plastik schon zurückgedrängt: Ab Mitte 2021 ist in der EU der Verkauf von Besteck, Tellern, Trinkhalmen und einigen weiteren Wegwerfprodukten aus Kunststoff verboten, denn da gibt es längst Alternativen. Auch für Becher und Speisen-Behälter aus Styropor ist dann Schluss. Auch Einkaufstüten aus Plastik stehen in Deutschland weitgehend vor dem Aus.
(dpa/KP)