Auszahlung Dezemberhilfe hat begonnen
Am 1. Februar 2021 fiel der langersehnte Startschuss für die Auszahlung der Dezemberhilfe. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) jetzt mitteilte, stehen nun „die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember“. Die Auszahlung erfolgt durch die Länder.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020. Seit dem 5. Januar 2021 fließen die Abschlagszahlungen, um zumindest halbwegs schnell Hilfen zu ermöglichen. Bislang wurden bereits über 1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt, berichtete das BMWI. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder verwaltet.
Dezemberhilfe im Überblick:
- Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.
- Mit der Dezemberhilfe werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Mehr Infos dazu: hier
- Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe gibt es hier.
(bmwi/KP)