Rheinland-Pfalz

Außengastronomie öffnet unter strengen Auflagen

Kellner mit Maske und Handschuhen steht vor den Tischen eines Cafés oder Restaurants und hält ein Schild mit dem Wort „Open“
Im Rahmen eines Modell-Projekts öffnet Rheinland-Pfalz die Außengastronomie. (Foto: ©Drazen/stock.adobe.com)
Rheinland-Pfalz hat ein Öffnungsmodell gestartet: Die Außengastronomie darf unter bestimmten Voraussetzungen öffnen, Terminshopping wird gelockert. Nun soll wissenschaftlich geprüft werden, wo sich Menschen anstecken. Bei Werten über 100 wird die Notbremse gezogen.
Montag, 22.03.2021, 08:00 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die Inzidenzwerte in Deutschland steigen fast überall, trotzdem lockert Rheinland-Pfalz die Lockdown-Regeln: Ab Montag, 22. März 2021, dürfen Restaurants, Gaststätten und Cafès in Regionen, in denen der Inzidenzwert unter 100 liegt, in ihren Außenbereichen unter strengen Auflagen wieder Gäste bewirten. Das teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer vergangenen Freitag nach einer Kabinettssitzung in Mainz mit. Dies sei ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist.

Malu Dreyer: „Wir werden in Rheinland-Pfalz am 22. März die Außengastronomie mit Sicherheitsmechanismus öffnen. Es ist ein wichtiges Signal an die Gastronomie, die seit November geschlossen ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass es besser ist, die Menschen können bei schönem Wetter mit Abstand und Hygienekonzept Kaffee oder Eis im Gartenlokal genießen, statt einen ‚Coffee to go‘ im Gedränge.“

Voraussetzungen zur Öffnung der Außengastronomie

Zu beachten beim künftigen Restaurant- oder Café-Besuch:

  • Gäste müssen einen gültigen, tagesaktuellen negativem Schnelltest vorweisen können.
  • Die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind weiterhin gültig.
  • Der gemeinsame Besuch ist nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt.
  • Gäste und Personal müssen eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen. Diese dürfen die Gäste nur unmittelbar am Platz abnehmen.
  • Eine Bewirtung darf ausschließlich am Tisch mit festem Sitzplatz erfolgen.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontakterfassung sowie zur Steuerung des Zutritts über eine Vorausbuchung.

Die Öffnung der Außengastronomie solle den Rheinland-Pfälzern die Möglichkeit geben, in ein Gartenlokal einzukehren, statt nach Mallorca zu fliegen.

Der Dehoga-Rheinland-Pfalz hat die Entscheidung der Landesregierung unterdessen begrüßt, die Außengastronomie ab diesem Montag wieder zu öffnen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe Wort gehalten, sagte Verbandspräsident Gereon Haumann. Dies sei für die gebeutelte Branche ein wichtiges Signal. Der Verband erwarte, dass Dreyer nun auch ihre Zusage einhalte, Hotels und Restaurants an Ostern eine Öffnungsperspektive zu geben.

Wissenschaftliche Studie zur Ansteckung

Das Terminshopping im Einzelhandel wird von diesem Montag an auf spontane Buchungen ausgeweitet. Damit werde die Regelung an das Leben angepasst, sagte Dreyer. Die Menschen könnten vor den Geschäften anklopfen und fragen, wann der nächste Termin frei ist. Die Kosmetiker etwa hätten gesagt, wer eine Creme kaufen wolle, mache dafür keinen Termin aus.

Gleichzeitig sind die Impfungen mit Astrazeneca wiederaufgenommen worden, der Impfstoff insgesamt aber weiterhin rar. „Wir werden ab Mai endlich viel mehr Impfstoff zur Verfügung haben“, sagte Dreyer nach dem rund dreieinhalbstündigen telefonischen Impfgipfel von Bund und Ländern. Aber für die Grenzregion zu Frankreich gibt es 20.000 Dosen zusätzlich, zum Schutz vor dem Eintrag mutierter Coronaviren.

Bei diesem so genannten Rheinland-Pfalz-Modell solle zugleich wissenschaftlich überprüft werden, an welchen Orten sich die Menschen ansteckten. Dreyer appellierte an die Bürger, sich an Abstandsregeln und Masken zu halten. Damit ließen sich auch die Virus-Mutationen fernhalten, es sei aber eine gewisse Nachlässigkeit bei diesen Regeln eingezogen.

Bei Werten über 100 wird die Notbremse gezogen

Bei Inzidenzwerten über 100 werde jedoch die Notbremse gezogen und alle Regelungen würden ausgesetzt, sagte Dreyer. Dann sollen wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März gelten. Dazu gehören eingeschränktes Terminshopping im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen auf einen Hausstand plus eine Person und Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr. Auch körpernahe Dienstleistungen sollen dann nicht mehr erlaubt sein. Ausnahmen gebe es lediglich für hygienisch oder medizinisch notwendige Dienstleistungen und für Friseurbesuche.
(rlp.de/dpa/lrs/KP)

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