Auch Buffets sind wieder möglich
Am 29. Mai dürfen in Österreich auch Touristen endlich wieder in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben übernachten. Seit 4. April war dies ja untersagt. Allerdings waren die genauen Vorschriften für diese Wiedereröffnung bis jetzt nicht wirklich klar. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudolf Anschober haben nun in einer Pressekonferenz auch diese Regeln veröffentlicht:
- Für Gäste besteht im Bereich von Eingang und Rezeption eine Maskenpflicht, Menschenansammlungen sind unbedingt zu vermeiden.
- Generell gilt für alle Gäste, die nicht miteinander Urlaub machen, die 1-meter-Abstandsregel.
- Auch haushaltsfremde Personen können – etwa in einem Apartment – gemeinsam Urlaub machen.
- Im Gastrobereich gelten die Regeln analog zur Gastronomie.
- Buffets sind prinzipiell unter besonderen hygienischen Auflagen möglich, auch Frühstücksbuffet.
- Wellnesseinrichtungen in Hotels dürfen auch wieder geöffnet werden – die Regeln dazu sind analog zu öffentlichen Bädern oder Saunas.
- Auch Seminare bis zu 100 Personen sind unter besonderen Auflagen wieder möglich.
Alle relevanten Infos hat das Tourismusministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer unter www.sichere-gastfreundschaft.at zusammengefasst. Und exklusiv für Mitglieder hat auch die ÖHV einen Hygiene-Leitfaden für die Wiedereröffnung ausgearbeitet. Dieser liefert die Leitlinien laut Bundesvorgabe sowie die Empfehlungen von Experten.
Optimismus für Ferienhotels, Sorgenkind Stadthotellerie
Angesprochen auf ihre Erwartungen für die Sommersaison gab sich Köstinger zuversichtlich für den Bereich der Ferienhotellerie. Hier seien die Buchungszahlen schon recht gut, wenn auch weit entfernt von den Rekordzahlen der vergangenen Jahre. Größtes Sorgenkind sie hingegen die Stadthotellerie, die stark vom internationalen Tourismus, von Kongressen und anderen Großveranstaltungen abhängig sei.