Corona-Daten

Arbeitgeber sollen Impfdaten der Mitarbeiter löschen

Corona-Daten wie der Impf- und Teststatus der Mitarbeiter müssen jetzt gelöscht werden
Nach dem Wegfall der entsprechenden Vorgaben sind Unternehmen und Behörden jetzt dazu angehalten, personenbezogene Corona-Daten wie den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter zu löschen. (Foto: © Janet Worg/stock.adobe.com)
Mit dem Wegfall bestimmter Corona-Regelungen und -Vorgaben müssen Unternehmen und Behörden jetzt viele personenbezogene Corona-Daten löschen. Auch in der Gastronomie gibt es für die Erhebung der Kontaktdaten zur Pandemiebekämpfung keine rechtliche Grundlage mehr.
Dienstag, 19.04.2022, 14:26 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat darauf hingewiesen, dass Unternehmen und Behörden viele personenbezogene Corona-Daten mit dem Wegfall der entsprechenden Vorgaben jetzt löschen müssen. Als Beispiel nannte sie die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. „Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen“, teilte Barbara Thiel am Dienstag mit. „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“

Auch in der Gastronomie gibt es für die Erhebung der Kontaktdaten zur Pandemiebekämpfung keine rechtliche Grundlage mehr. Im Gesundheitsbereich seien hingegen bestimmte Datenverarbeitungen nach wie vor erforderlich und damit rechtskonform, hieß es. Das betreffe unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für Mitarbeiter etwa von Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt.

(dpa/SAKL)

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