Wirtschaftshilfen

Anträge für Überbrückungshilfe IV jetzt möglich

Deckblatt des Antrags der BMWI Überbrückungshilfe
Unternehmen, die besonders hart von den Einschränkungen betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe IV beantragen. (Foto: © ImagESine – stock.adobe.com)
Ab sofort kann die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022 beantragt werden. Dabei sollen auch Personalkosten angerechnet werden, die bei der Umsetzung coronabedingter Zugangsregeln entstehen.
Freitag, 07.01.2022, 11:30 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ab sofort kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Überbrückungshilfe IV beantragt werden. Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gegenüber der dpa. „Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab.“ Diese seien nötig, um die Gesundheit zu schützen und Krankenhäuser vor einer Überlastung zu bewahren. Mit der Überbrückungshilfe IV wolle man den Unternehmen sehr schnell eine helfende Hand reichen, um wenigstens einige Härten abzufedern.

Neu: Personalkosten für Zugangskontrollen werden angerechnet

„Wir wissen, dass es für viele Unternehmen aufwändig und kostspielig ist, 2G Regeln umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen“, sagte Habeck. So sollten in der Überbrückungshilfe IV nicht nur Sachkosten, sondern auch Personalkosten angerechnet werden, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen.

100.000 Euro je Fördermonat

Für die Bearbeitung sind die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Weitere Details entnehmen Sie den FAQ zur Überbrückungshilfe IV.

(dpa/NZ)

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