„Alle anliegenden Bundesländer sind Schritte voraus“
Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 sind Corona-Tests in der Innengastronomie in Sachsen-Anhalt künftig freiwillig. Liege der Wert zehn Tage lang nach Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung konstant darunter, „dann darf, dann kann in der Innengastronomie auf Tests verzichtet werden“, erklärte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Auch Clubs und Diskotheken dürfen künftig wieder öffnen – allerdings mit maximal 60 Prozent Belegung. Außerdem müssen Gäste wegen des engen Körperkontakts ein negatives Testergebnis vorweisen. Die neuen Regelungen sollen gegen Ende der Woche in Kraft treten.
Dehoga sieht Regelungen kritisch
Der Dehoga Sachsen-Anhalt zeigt absolutes Unverständnis für die in Planung des Landes. Taktische Spielchen würden auf den Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen. Seit Wochen seien die Inzidenzwerte unter 35, teilweise unter 20, und trotzdem werde der Branche wertvolle Zeit genommen, so der Verband in einem Statement. „Bei der gestrigen Pressekonferenz wurden vorzeitige Lockerungen vorgestellt. Hörte man jedoch für unsere Branche genau hin, so folgte Ernüchterung. Eine Anpassung an Nachbarbundesländer war im Gespräch, vor allem in Bezug auf die Testpflicht. Aber von Vorzeitigkeit kann keine Rede sein“, heißt es weiter.
Der Verband fordert daher, am Tag des Inkrafttretens der 14. Eindämmungsverordnung die Testpflicht für die Innengastronomie und bei den touristischen Übernachtungen sofort abzuschaffen. „Alle anliegenden Bundesländer sind bereits Schritte voraus. Um einen fairen Wettbewerb über die Landesgrenze hinaus zu haben, ist hier größter Handlungsbedarf. Die bestehenden Hygienekonzepte in der Branche zeigen deutliche Wirkung!“
(Dehoga/dpa/NZ)