AfD fordert Erhöhung der Mehrwertsteuer für Hotellerie
Es war, nach eigenen Angaben, einer der größten Erfolge für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA): Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für Beherbergungsleistungen. Nun, so scheint es, will die AfD diesen für die Hotellerie wieder auf seinen ursprünglichen Wert von 19 Prozent anheben. Wie der DEHOGA Baden-Württemberg auf seiner Website berichtet, wolle die Partei die Mehrwertsteuer für Kinderbedarf auf sieben Prozent senken und dafür ausgleichend jenen Satz für Hotelübernachtungen wieder erhöhen.
Familien fördern
Der DEHOGA beruft sich mit dieser These auf einen Antrag vom 20. März 2019, in dem die AfD-Bundestagsfraktion verkündet: „Viele Branchen und Produkte werden durch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 Prozent steuerlich privilegiert. Hotelübernachtungen, Gänseleber, Froschschenkel, Riesengarnelen, Krebsfleisch, Schildkrötenfleisch, Fahrten mit der Drahtseilbahn fallen unter diese Privilegierung. Auf viele Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs wird hingegen der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben.“
Gleichzeitig werde, laut Schriftstück, die ökonomische Leistungsfähigkeit der Familien für den Bereich der allgemeinen Lebenshaltung maßgeblich von der Steuerlast bestimmt, die in Deutschland derzeit ja zweigeteilt sei. Kinder, als Gestalter unsere Zukunft, und demnach die Familie als gesellschaftliches Konstrukt, müssten daher entsprechend unterstützt werden. So soll „die Umsatzsteuer für solche Produkte und Dienstleistungen auf 7 Prozent reduziert (werden), die einen direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern aufweisen, soweit sie nicht bereits, wie etwa Grundnahrungsmittel und deren Vorprodukte, dieser Privilegierung unterliegen.“
Umsatzsteuerliche Privilegierungen von Hotelübernachtungen sollen gestrichen werden
Um diese geforderte umsatzsteuerlichen Familienprivilegierungen zu finanzieren, solle die Bundesregierung nach Meinung der AfD „künftig solche Produkte und Dienstleistungen aus der 7-Prozent-Privilegierung ausscheiden (…) lassen, die erkennbar keinen Bezug zur allgemeinen Grundsicherung haben und sich allein einer unverstellten Klientelpolitik für Besserverdienende verdanken.“ Oder konkret am Schluss zu lesen: „Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme bereits durch die Streichung der umsatzsteuerlichen Privilegierungen von Hotelübernachtungen auskömmlich gegenfinanziert wäre.“
Unterzeichnet wurde das Papier von „Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion“.