Abschaffung des Hotelmeldescheins: „Übergangsfrist ist zu kurz“
„Die Abschaffung des Hotelmeldescheins ist ein wichtiger Schritt zum notwendigen Bürokratieabbau. Allerdings hätten die damit verbundenen Konsequenzen für die kommunale Tourismusfinanzierung berücksichtigt werden müssen“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der örtlichen Tourismusstrukturen.
„Nur mithilfe der zweckgebundenen Einnahmen durch die Kurtaxe können die kostenintensiven, systemrelevanten Gesundheitsinfrastrukturen in den Heilbädern und Kurorten erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden“, erläutert Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.
„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus“
Durch die kurzfristige Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im vergangenen Jahr entfielen 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.
„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um diese Anpassungen vorzunehmen. Daher hatten wir eine angemessene Übergangsfrist gefordert. Bundestag und Bundesrat sind dieser Forderung nicht nachgekommen, sodass wir jetzt fürchten, dass nicht alle Kommunen ihre Satzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 ändern können“, erklärt Norbert Kunz weiter.
Bürokratie-Entlastungen für Wirtschaft und Bürger
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben.
Geregelt werden damit verschiedene Bürokratie-Entlastungen für die Wirtschaft und die Bürger. So werden für Unternehmen Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt.
Möglich werden auch digitale Steuerbescheide sowie mehr digitale Rechtsgeschäfte per Mail, SMS oder Messenger-Nachricht, ohne die bisher erforderliche „Schriftform“ mit einer eigenhändigen Unterschrift. Geregelt wird zudem, dass Arbeitgeber Bedingungen von Arbeitsverträgen nicht mehr auf Papier mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen – sondern dies auch per E-Mail geht.
Für Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen sollen Unterlagen auch online zur Verfügung gestellt werden können.
Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. DHV und DTV haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meldescheine in vielen Kommunen eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Gästebeiträgen darstellen.
(DTV/dpa/SAKL)