7 oder 19%? – Regierung misst bei der Mehrwertsteuer mit zweierlei Maß
Wie ist es z.B. möglich, dass derjenige, der Speisen frisch zubereitet und serviert, schlechter gestellt wird, als z.B. ein Anbieter von Junk-Food? Letzterer hat nämlich einen Kalkulationsvorteil von zwölf Prozent. Er darf den reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent anwenden. Im Restaurant werden dagegen noch immer 19 Prozent fällig. Ein Wettbewerbsnachteil, den viele Gastronomen nicht verstehen und schon gar nicht einfach hinnehmen wollen. Eine einheitliche Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf alle Speisen, unabhängig von der Art der Darreichung, wird deshalb auch hierzulande immer wieder gefordert. Erfolg bislang: Fehlanzeige! Dabei gibt es genügend gute Gründe, die dafür sprechen (siehe Infokasten).
Zur Erinnerung: Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wurde 1968 eingeführt, um Menschen mit kleinem Einkommen beim Kauf von Waren des täglichen Bedarfs zu entlasten. Mittlerweile jedoch wurde diese Idee von der Zeit überholt. So ist Essen gehen heute oft kein Luxus mehr, viele Menschen müssen sich zwangsweise z.B. aus beruflichen Gründen unterwegs versorgen.
„Die gesamte Branche sollte zusammenhalten!“
Kinder, Kranke und sogar alte Menschen werden durch den Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, der in Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen gilt, quasi dafür bestraft, dass sie außer Haus essen müssen. In diesen Bereichen kalkulieren die Verantwortlichen mit besonders engen Tagessätzen – teilweise unter drei Euro darf ein Essen kosten. Jeder Cent, der vom Staat abgeschöpft wird, wirkt sich deshalb zwangsläufig auf die Qualität der Speisen aus. Die Politiker selbst stört das naturgemäß wenig. Wer einerseits unter dem Wappen der Öko-Bewegung scheinheilig Plastiktüten und Strohhalme verbieten will und dem Bürger gesunde Ernährung indoktriniert, andererseits aber Fastfood und Wegwerf-Esskultur steuerlich bevorzugt, sollte sich nicht wundern, wenn viele Wähler sich kopfschüttelnd abwenden.
Hoffnung gibt es immer – aber ein eingefahrenes System zu verändern, ist harte Arbeit. Erst recht, wenn der Staat auf Steuereinnahmen verzichten soll. So wollte die BUHL Gruppe, die auf Branchendienstleistungen für Hotellerie & Gastronomie spezialisiert ist, die Politiker bereits im Jahr 2014 mittels einer Petition überzeugen, einen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf alle Speisen einzuführen – egal wo und wie sie dargereicht werden. Doch selbst 83.000 gesammelte Unterschriften fanden in Berlin kein Gehör.
Unser Fazit: Ohne den Zusammenhalt der gesamten Branche, wird die Regierung der Forderung nach Angleichung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent auf alle Speisen niemals nachkommen. Es macht auch keinen Sinn, falsche Hoffnungen in den DEHOGA Bundesverband zu setzen. Dafür köchelt der Verband das Thema schon zu lange auf viel zu kleiner Flamme. Am Ende bleibt den Gastronomen hierzulande derzeit nur die Chance, die unfassbare politische Ignoranz der Problematik mit einer roten Karte und einem Platzverweis zu quittieren. Die nächste Gelegenheit dazu gibt es bereits am 14. Oktober bei den Landtagswahlen in Bayern.
Positive Effekte der Mehrwertsteuerreduzierung auf alle Speisen von 19 auf 7 Prozent im Überblick:
- Steuerlich Gleichbehandlung mit Einzelhandel und Handwerk
- Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gastronomie in Europa, wo in vielen Ländern der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie gilt
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Lohnerhöhungen und Qualifikationsmaßnahmen für Beschäftigte
- Milliardenschwere Investitionen der Gastronomen
- Belebung der Konjunktur
- Positive Ausstrahlungseffekte auf andere Wirtschaftsbereiche
- Beendigung des Steuer-Wirrwarrs
- Förderung ökologischen Handelns
- Besseres Preis-Leistungsverhältnis
- Attraktivere Innenstädte durch eine vielfältige Gastronomie
(DM)