Corona-Maßnahmen

3G-Regel für Gastronomie und Hotels in NRW

Handy mit Impfnachweis in Restaurant
Für Hotels und Gaststätten in NRW gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3G-Regel. (Foto: © yta/stock.adobe.com)
Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Verordnung aktualisiert. Ab Freitag gilt ab einer Inzidenz über 35 die sogenannte 3G-Regel für das Gastgewerbe. Zahlreiche Städte sind davon betroffen.
Dienstag, 17.08.2021, 13:59 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ab kommenden Freitag müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein. Diese „3G“-Regel soll zunächst bis zum 17. September gelten, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Die Regel gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen, für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 1.000 Personen. Für Clubs und Diskotheken reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein PCR-Test vorgelegt werden.

Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW bei 58,8. Zahlreiche Städte wie Bonn (91,6), Düsseldorf (83) oder Köln (81,5) (Stand: 17.8.) liegen weit über der Inzidenz von 35. Eine Auflistung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz findet sich hier.

(dpa/Landeszentrum Gesundheit NRW/NZ)

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