Im Restaurant und bei Veranstaltungen
3G-Regel auch für Beschäftigte?
Wenn es um die 2G- bzw. 3G-Regel und den Umgang mit Mitarbeitern in betroffenen Betrieben geht, gleicht Deutschland einem Flickenteppich. Das möchte Gesundheitsminister Jens Spahn nun ändern.
Für den Restaurantbesuch oder Veranstaltungen gilt mindestens die 3G-Regel. Wie mit den Mitarbeitern vorgegangen werden soll, regelt jedoch jedes Bundesland für sich – bis jetzt. Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, dass die Zugangsregeln auch für die Mitarbeiter der Betriebe gelten soll. Wenn diejenigen, die ein, zwei Stunden in einem Restaurant oder Café sitzen, geimpft, genesen oder getestet sein müssten, gelte dies aus seiner Sicht folgerichtig auch für diejenigen, die sie bedienen und mit ihnen in einem Raum sind, so Spahn. In den nächsten ein bis zwei Wochen solle daher mit den Ländern eine einheitliche Regel erarbeitet werden.
(rnd/NZ)