300-Millionen-Euro-Schutzschirm für Veranstalterbranche
Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung Österreichs einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Millionen Euro erarbeitet, für den die Europäische Kommission nun grünes Licht gibt. Mit diesem Instrument ermöglicht die Bundesregierung Planungssicherheit für Veranstaltungen bis Ende 2022. „Die Veranstaltungsbranche ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Dass diese Unterstützungsmaßnahme jetzt auf Schiene gebracht wurde, schafft für die Branche die so dringend notwendige Planungssicherheit“, kommentiert WKÖ-Präsident Harald Mahrer. „Die auf Vorgaben der EU-Kommission basierende Deckelung bei 1 Million ist jedoch in der jetzigen Regelung ein Wermutstropfen, wir hoffen, dass die EU hier noch rasch einlenkt.“
Von 15. Januar bis 15. Juni 2021 können Anträge über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) gestellt werden. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021. Veranstaltern wird ein Zuschuss auf Grundlage einer detaillierten Veranstaltungsplanung für jenen finanziellen Nachteil gewährt, der sich aus einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung der Veranstaltung ergibt.
Überblick über die förderbaren Kosten
Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen. Auch die Kosten für Einschränkungen, etwa aufgrund reduzierter Gästezahl, werden erstattet.
Maximal 1 Million Euro Zuschuss
Die Auszahlungshöhe der Förderung ergibt sich dann aus der Differenz zwischen diesen nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen. Insgesamt können 90 Prozent der förderbaren Kosten, maximal jedoch 1 Millionen Euro, bezuschusst werden. Förderungen auf Basis der „De-minimis“-Verordnung oder des Abschnitts 3.1 des Befristeten Rahmens sind gegenzurechnen (100-prozentige Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierung, Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss 800.000 Euro).
„Der staatliche Schutzschirm für Veranstalter ist ein wichtiges Element zur Krisenbekämpfung. Der Schutzschirm unterstützt die betroffenen Betriebe dabei, nach vorne zu schauen und Event-Planungen aufzunehmen. Er gibt den Betrieben in dieser besonders schwierigen Zeit damit eine Perspektive“, unterstreicht WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
(WKÖ/NZ)