10 statt 13 Prozent
Die von der Branche vehement geforderte Gesetzesnovelle zur Wiederherstellung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen und deren damit verbundenen Nebenleistungen von 13 auf 10 Prozent in Österreich tritt mit 1. November 2018 in Kraft. „Auch die Nacht von 31. Oktober auf 1. November unterliegt bereits dem reduzierten Steuersatz“, erinnert Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer. „Die Reparatur der Mehrwertsteuer war dringend notwendig und ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergung Österreichs zu erhalten und zu stärken, was allen unseren 17.000 Beherbergungsbetrieben sowie den heimischen Campingplätzen zugute kommt“, so Kraus-Winkler.
Für Anzahlungen nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung auf 10 Prozent besteht die Möglichkeit der Besteuerung sowohl nach aktueller als auch nach künftiger Rechtslage. Ein detailliertes gemeinsames Informationspapier von Fachverband Hotellerie und der Österreichischen Hoteliervereinigung steht auf www.hotelverband.at zur Verfügung. (CK)