Rückenwind für die ProWein 2022
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, der Markt fiebert der ProWein vom 27. bis 29. März 2022 als erste Präsenzveranstaltung seit zwei Jahren entgegen. Zusätzlichen Rückenwind bekommt die ProWein durch die aktuelle, jüngst erlassene Covid-19 Schutzverordnung. Diese neue Verordnung (Stand August 2021) schafft die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen, eine für Aussteller und Besucher gleichermaßen erfolgreiche Messe durchzuführen.
„In den vergangenen Wochen war unsere Planung wie zum Beispiel die Platzierung der Aussteller, der Umgang mit den Themen Verkostung, Limitierung der Besucherzahlen, Gangbreiten oder eine mögliche Registrierung bei Verkostungen primär von einer sehr restriktiven Covid-19 Schutzverordnung bestimmt“, erklärt Michael Degen, Executive Director Messe Düsseldorf. „Jetzt können wir ganz im Sinne der Branche an die konkrete Planung und Organisation gehen.“
Was heißt das für Aussteller und Besucher?
Die ProWein 2022 wird um drei Hallen erweitert – auf dann 13 Hallen. Dadurch ist es möglich, die Gänge zwischen den einzelnen Ständen auf vier bis sechs Meter (bisher drei Meter) zu verbreitern und die 1,5 Meter Abstandsregel-Regel zu garantieren. „Um Missverständnisse von vorne herein zu vermeiden: Die vermietete Ausstellungsfläche wird sich nicht vergrößern – wir stellen lediglich drei weitere Hallen zur Verfügung. (…)“, erklärt Michael Degen. „Dadurch schaffen wir den notwendigen Ausgleich zwischen den Pandemie-bedingten Mindestabständen und einer ausreichend hohen Besucherfrequenz – und legen damit den Grundstein für eine erfolgreiche Messe: Hohe Kontaktzahlen für unsere Aussteller.“
Im Wesentlichen wird die Struktur der ProWein dann wie folgt aussehen:
- Hallen 1, 4 und 5: Deutschland
- Halle 5: Österreich und Europa
- Halle 7.0: same but different
- Hallen 9 bis 11: Frankreich
- Halle 11: Europa und Spirituosen
- Halle 12: Übersee
- Halle 13: Portugal
- Halen 13 und 14: Spanien
- Halle 15: Europa
- Hallen 15 bis 17: Italien
- Halle 17: Europa
Verkostungen sind durchführbar
Einen weiteren Nutzen bietet die aktuelle Covid-19 Schutzverordnung: Verkostungen sind einfach und unbürokratisch durchführbar, eine Registrierung ist nicht an jedem Stand notwendig. Die Verkostung ist an zugewiesenen Plätzen möglich. Auch eine Verkostung an der Standgrenze ist unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt. Um es auf den Punkt zu bringen: Durch die zentrale Registrierung und die Einhaltung der 3G-Regeln (getestet, geimpft, genesen) kann eine reibungslose Durchführung der ProWein 2022 gewährleistet werden.
(ProWein/MK)