Wie geht es für Alfons Schuhbeck weiter?
Schuhbeck-Prozess: Das Landgericht München I hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die einjährige Haftstrafe seines Mitangeklagten wegen Beihilfe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie geht es nach dem Urteil für den Spitzenkoch weiter?
Ob Schuhbeck tatsächlich ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine finale Entscheidung über mögliche Rechtsmittel haben seine Verteidiger nach eigenen Angaben derzeit noch nicht getroffen. Sollte er in Haft kommen, wäre grundsätzlich ein Vollzug in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg vorgesehen, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I. Abweichungen vom Vollzugsplan seien aber möglich.
Vom Gerichtssaal in die Küche
Alfons Schuhbeck hat nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung Ablenkung am Herd gesucht. „Nach dem Prozesstag ist er in die Küche der Tiroler Stuben gegangen. Kochen“, hieß es am Freitag aus dem Umfeld des 73-Jährigen. Die Verhandlung und das Urteil hätten ihn recht mitgenommen.
Schuhbeck steht vor den Trümmern seines Lebenswerks
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bekommt der Spitzenkoch bereits jetzt einige Konsequenzen zu spüren. Die Dinner-Show im Spiegelzelt kommt ohne den prominenten Gastronomen aus, der schon Stars wie Queen Elizabeth II., Charlie Chaplin oder die Spieler des FC Bayern bekochte.
Auch „Schuhbecks teatro“ wurde nach dem Urteilsspruch mit sofortiger Wirkung umbenannt. Es heißt jetzt nur noch „teatro“, teilte das Unternehmen in München mit. Allerdings werde auch weiterhin das gegenwärtige Menü von Alfons Schuhbeck serviert.