Sternekoch Harald Wohlfahrt klagt gegen Hotel Traube Tonbach
Er habe eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt, teilte das Arbeitsgericht am Freitag in Pforzheim mit. Der Inhaber des Hotels habe Wohlfahrt Anfang Juli mit einem Schreiben die Tätigkeiten eines kulinarischen Direktors zugewiesen, ihm kurze Zeit später aber untersagt, das Restaurant „Schwarzwaldstube“ zu betreten. Im Mai hatte die Hotelleitung angekündigt, dass die Führung des international renommierten Restaurants nach 40 Jahren im Sommer auf Wohlfahrts Nachfolger Torsten Michel übergehen solle. Der 61-Jährige und Michel hatten das Lokal bereits seit vergangenem Jahr gemeinsam geführt. Die Hotelleitung äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem laufenden Verfahren. Wohlfahrt verwies in der Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ lediglich darauf, dass er einen Arbeitsvertrag habe. Insgesamt aber habe sich „alles anders entwickelt als geplant“.
—Update—
Das Arbeitsgericht Pforzheim will nach Angaben des Sprechers am 25. Juli über den Antrag verhandeln. Im einstweiligen Verfügungsverfahren werde neben der Frage, ob dem Kläger der Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht, auch geklärt, ob die Sache eilbedürftig ist. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt seien, könne das Gericht dem Antrag stattgeben. Eilbedürftigkeit liege vor, wenn es unzumutbar sei, das normale arbeitsgerichtliche Verfahren abzuwarten. (dpa/MJ / FL)