Muss Schuhbeck ins Gefängnis?
Alfons Schuhbeck steht wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor Gericht. Heute wurden die Plädoyers verlesen. Die Staatsanwaltschaft spricht von hoher krimineller Energie und fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert.
Sie sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck in seinen Restaurants „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ zwischen 2009 und 2015 mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust haben soll. Er habe Rechnungen storniert, die Summe als Bargeld aus der Kasse genommen und einen neuen Bon ausgedruckt, sagte die Staatsanwältin.
In den Tageseinnahmen seien diese Stornierungen nicht erkennbar gewesen. Die geringeren Beiträge seien dann in die Buchhaltung geflossen und in die Steuererklärung. Insgesamt gehe es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck in den beiden Restaurants hinterzogen haben soll.
Freiheitsstrafe auf Bewährung?
Schuhbecks Verteidiger plädieren jedoch auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.
Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. „Daran ist er letzten Endes gescheitert“, erklärte der Verteidiger.
Schuhbeck steht seit Anfang Oktober vor Gericht. Er zeigte sich jedoch geständig und erklärte, er habe einiges falsch gemacht. „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun“, hatte er am zweiten Prozesstag erklärt und hinzugefügt: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“
(dpa/SAKL)