Alfons Schuhbeck hält an Revision fest
Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck (73) hat seine Anwälte ausgetauscht und will an der Revision gegen sein Urteil festhalten.
Die beiden bisherigen Verteidiger hätten „das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet und sind insoweit nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig“, teilte Sprecher Peter Dietlmaier am Freitag mit. „Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung hat Herr Alfons Schuhbeck fristgerecht entschieden, dass die Revision gegen das Urteil (…) fortgesetzt werden soll.“
Warum wurde Schuhbeck verurteilt?
Das Landgericht München I hatte am 27. Oktober 2022 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.
Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1.000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen und so Geld hat verschwinden lassen. Dazu nutzte er ein Computerprogramm, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Frist für die Begründung der Revision lief am Freitag ab
Der Gastronom hatte angekündigt, seine Revision gegebenenfalls zurückzunehmen, sobald er die schriftliche Urteilsbegründung geprüft habe. „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, sagte er Anfang November.
Am Freitag lief nach Gerichtsangaben die Frist für die Begründung der Revision ab. Am Vormittag war dort nach Angaben eines Sprechers zunächst noch nichts eingegangen.
Wer ist Alfons Schuhbecks neuer Anwalt?
Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben Dietlmaiers Ali B. Norouzi aus Berlin. Der gilt als Spezialist für Revisionsverfahren.
Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar.
„Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen“, teilte Schuhbecks Sprecher mit.