Unfallschutz im Gastgewerbe: Was genau macht eigentlich die BGN?
Für Quereinsteiger und neue Auszubildende ist es wichtig, über alle relevanten Aspekte des Arbeitsschutzes informiert zu werden. Dazu gehört natürlich auch das Procedere bei Arbeitsunfällen. Wir haben mit Michael Wanhoff gesprochen, Pressesprecher bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, und einmal nachgefragt, wofür die BGN genau zuständig ist.
Was ist die Hauptaufgabe der BGN und wann ist sie genau zuständig?
„Die Hauptaufgaben sind Prävention und Rehabilitation. Die BGN sorgt in der Prävention für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe. Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hat sie in der Rehabilitation die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Gegebenenfalls entschädigt sie die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen.“
Wie viele Unfallmeldungen landen jährlich bei der BGN und welche Unfälle sind im Gastgewerbe am häufigsten?
Bei der BGN gehen jährlich rund 200.000 Unfallmeldungen und Anzeigen auf den Verdacht einer Berufskrankheit ein. Über 470 Millionen Euro zahlte die BGN in der Folge alleine im Jahr 2017 an Entschädigungsleistungen, also an ihre Versicherten, wiewohl nicht jede Meldung sich letztlich als Versicherungsfall herausstellt. Stolper- und Sturzunfälle, Schnittverletzungen und Unfälle auf dem Arbeitsweg stehen beim Unfallgeschehen in der Gastronomie auf den vorderen Rängen.
Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, beispielsweise ein mittelgroßes Hotel in der Großstadt, gegenüber seinen Angestellten und Auszubildenden?
Der Unternehmer selbst trägt die Verantwortung, dass erforderliche Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter getroffen werden. Grundlagen für erfolgreichen Arbeitsschutz sind an erster Stelle die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung der Mitarbeiter. Bei der Entscheidung, welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden können, unterstützt ihn seine Berufsgenossenschaft.
Gibt es Ausnahmen für Praktikanten, Saisonarbeiter oder Auszubildende?
Nein. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität, Entgelt und auch ohne Rücksicht darauf, ob ein Betrieb die Beiträge zur Berufsgenossenschaft gezahlt hat oder nicht.
Welche Leistungen bietet die BGN für Betriebe im Gastgewerbe an?
Die Leistungen der BGN sind in Rehabilitation und Prävention umfassend. Immer gilt der Grundsatz „Mit allen geeigneten Mitteln“. So betreuen speziell ausgebildete Reha-Manager schwere Versicherungsfälle vor Ort. Techniker, Ingenieure, Naturwissenschaftler und Arbeitsmediziner beraten Unternehmer in ihren Betrieben. Die BGN hat umfassende, branchenbezogene Arbeitsschutzprogramme entwickelt und bietet, auch regional, zahlreiche kostenlose Seminare für die Mitglieder an. Die Themen reichen von A wie „Arbeitsschutzorganisation“ über H wie „Housekeeping“ und S wie „Schutz vor Gewalt und Übergriffen“ bis hin zu Z wie „Zeitmanagement“.
Über die BGN
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Alle Beschäftigten aller Mitgliedsbetriebe sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit über 3,7 Millionen Menschen in rund 400.000 Betrieben. (MJ)