Tourismus

Sternesystem für Reiseleiter eingeführt

Ein Wanderer sitzt auf einem Stein, daneben sind drei Sterne abgebildet
Sterne für Reiseleiter können zukünftig auch vertragsrechtliche Folgen haben. (©pexels/pixabay)
Der Reiseleiter- und Tourguide Verband (RTGV) hat auf der Reisemesse ITB in Berlin die ersten fünf Reiseleiter-Ausweise mit Sternezertifizierung vergeben. Grundlage dafür ist eine Ausbildung mit einem IHK-Zertifikat.
Freitag, 09.03.2018, 12:29 Uhr, Autor: Thomas Hack

Hotels werden mit Sternen bewertet, Busse und Restaurants ebenfalls. „Aber für das wichtigste Bindeglied zwischen all dem, dem Reiseleiter, gab es bislang kein Sternesystem“, sagt Ludwig Kohler, Präsident des Reiseleiter und Tourguide Verbandes (RTGV). Das ändert sich jetzt. Der Verband hat auf der Reisemesse ITB in Berlin die ersten fünf Reiseleiter-Ausweise mit Sternezertifizierung vergeben. Grundlage für diese ist eine Ausbildung mit einem IHK-Zertifikat.

Daneben muss der Reiseleiter eine gewisse Berufserfahrung, eine Haftpflichtversicherung und Ersthelferausbildung nachweisen. Im Normalfall verleiht eine Prüfungskommission des RTGV dann drei Sterne. Einen oder zwei Sterne wird es in der Praxis nicht geben. Um vier oder gar fünf Sterne zu bekommen, müssen weitere Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. Dazu können mit einem akademischen Grad vergleichbares Wissen oder auch Kenntnisse in Gebärdensprache zählen.

Die Sternezertifikate bietet der RTGV laut Geschäftsführer Heinz-Jürgen Nees nicht nur für Verbandsmitglieder an, sondern für alle Interessierten. Nees sieht in dem Sternesystem auch für Urlauber einen großen Vorteil – vor allem aus rechtlicher Sicht. „Wenn ich einen Drei-Sterne-Reiseführer gebucht habe, aber keinen Drei-Sterne-Reiseführer bekommen habe, kann ich reiserechtliche Ansprüche anmelden.“ (dpa-tmn/TH)

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