Home Sharing und Airbnb: Worauf müssen Gastgeber achten?
Wer keine Zeit oder Lust hat, sich um eine Vermietung der Wohnung bei Airbnb zu kümmern und einzulesen, für den ist Airgreets genau das Richtige: Das Start Up koordiniert bislang in sechs deutschen Metropolen alles von A bis Z: das Fotografieren der Wohnung, das Beantworten von Anfragen, die Koordination mit Gästen, die Schlüsselübergabe und die Endreinigung. So können auch Vielreisende, wie Geschäftsleute, Flugbegleiter oder Urlauber mit wenig Zeit und einer oft leer stehenden Wohnung vom Home Sharing-Konzept profitieren.
Wann darf vermietet werden?
In Deutschland wächst das Interesse Wohnraum zu teilen. Auch die Städte nehmen diese Entwicklung wahr und erkennen vielerorts das Teilen der eigenen Wohnung während Abwesenheiten, das sogenannte Home Sharing, offiziell an. Inwieweit Home Sharing erlaubt ist, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und ist in sogenannten Zweckentfremdungsgesetzen festgehalten. Mancherorts benötigt man für die kurzzeitige Untervermietung darüber hinaus eine spezielle Genehmigung. Airgreets kümmert sich zwar um die gesamte Vermittlung der Wohnung und übernimmt die Organisation, um den Gastgeber maximal zu entlasten. Für die rechtliche Genehmigung ist jedoch der Gastgeber selbst zuständig.
Wer sind die Mieter?
Statistisch betrachtet kommen die meisten Gäste aus Deutschland, dicht gefolgt von den USA sowie Frankeich und UK. Die durchschnittliche Verweildauer beträgt 4 Tage. Am beliebtesten sind dabei Wohnungen in den Stadtteilen München-Schwabing, Berlin-Mitte, Hamburg-Hafencity, das Belgische Viertel in Köln, das Frankfurter Nordend und in Düsseldorf-Unterbilk.
Wie viel Geld kann ich mit der Vermietung einnehmen?
Der Preis berechnet sich aus der Lage und Ausstattung der Wohnung. Im Durchschnitt liegen die Einnahmen bei über Airgreets vermittelten Wohnungen bei 85 EUR pro Nacht. Home Sharing ist damit nicht nur praktisch, sondern bedeutet auch noch bares Geld. Airgreets bietet seinen Service erfolgsbasiert an, sodass nur bei erfolgreicher Vermietung eine Service-Gebühr anfällt. Diese liegt bei 25 Prozent pro vermieteter Wohnung.
Müssen die Einnahmen versteuert werden?
Die Versteuerung der Einnahmen liegt beim Gastgeber selbst, sie sollten daher also unbedingt in die Steuererklärung aufgenommen werden. Airgreets bietet ein praktisches Infoblatt mit allen Infos auf einen Blick und einem Rechenbeispiel. Sebastian Drescher rät, bei Unklarheiten nochmal zu prüfen: „Wer seine Steuererklärung sowieso über einen Steuerberater abwickelt, sollte das Thema einfach direkt ansprechen.“ (MJ)