Gemeinsame Studie von NGG und Ver.di
Elektronische Schlüssel, Bestell- und Bezahlsysteme oder mobile Apps kommen immer häufiger bei touristischen Unternehmungen und Veranstaltungen zum Einsatz. Vor allem Buchungen und Reservierungen werden zunehmend online getätigt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben anhand von Praxisbeispielen den Einfluss der Digitalisierung auf die Tourismuswirtschaft untersucht. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass der digitale Wandel für Gewerkschaften und Betriebsräte eine große Herausforderung ist. Zentrale Aufgabe sei es, die Akzeptanz von Veränderungen herzustellen, den digitalen Wandel mitzugestalten und ihn nicht reaktiv hinzunehmen.
NGG und ver.di gleicher Meinung
Andererseits werden die verbleibenden Tätigkeiten anspruchsvoller und voraussetzungsintensiver hinsichtlich der zur Aufgabenerfüllung nötigen Qualifikationen. Zentrale Gestaltungsfelder der Digitalisierung sind daher die Beschäftigungssicherung und die Qualifizierung, einhergehend mit der Thematik mobiles Arbeiten und flexibler, aber nicht entgrenzter Arbeitszeiten. Dabei darf keinesfalls das Arbeitszeitgesetz mit seiner Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit ausgehebelt werden“, Gerd Denzel, Fachgruppenleiter Touristik bei ver.di.
Auch Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft: „Die Kolleginnen und Kollegen müssen darauf vorbereitet werden, dass das Beherrschen von digitalen Anwendungen in fast allen Bereichen im Hotel zur Schlüsselqualifikation wird. Zum anderen müssen sie versteckte Kontrollmöglichkeiten, wie sie in elektronischen Bestell- und Bezahlsystemen enthalten sind, identifizieren. Solche Anwendungen eignen sich zur Erstellung von Bewegungsprofilen, die minutiöse Arbeits- und Leistungskontrollen ermöglichen. Hier müssen wir Gestaltungswillen zeigen und gleichzeitig den gläsernen Mitarbeiter verhindern.“
Zeitler und Denzel sind sich sicher, dass der Tourismus der Zukunft davon abhängen wird, „ob der Mensch mit seiner persönlichen Beratung und des auf individuellen, auf Ansprechpartnern beruhenden Services von Kunden und Gästen weiterhin wichtig und wertgeschätzt wird. Hier haben es die Unternehmen in der Hand, dass sie in die Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren, sie vor entgrenztem Arbeiten schützen und ihre Wertschätzung auch mit dem Abschluss vernünftiger Tarifverträge dokumentieren.“ (MJ)