Proteste

Dutzende Wirte öffneten trotz Lockdown

Gäste in einer Kneipe
Wer während des Lockdowns seine Gaststätte geöffnet hatte, muss nun mit juristischen Verfahren rechnen. (/Symbolbild ©master1305/stock.adobe.com)
Illegaler Bierauschank in der Coronakrise: Gegen mehrere Dutzend Wirte in Hessen sind Verfahren gegen das Bewirtungsverbot eingeleitet werden.
Mittwoch, 10.03.2021, 07:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Im Corona-Lockdown haben Dutzende Wirte in Hessen gegen Auflagen verstoßen, wie dieser Tage bekannt wurde. „Statistisch hat das keine Relevanz. Aber klar gibt es die schwarzen Schafe“, ließ Hauptgeschäftsführer Julius Wagner vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband diesbezüglich verlauten. In einer Mitteilung des Landesregierung über die Regeln für die Gastronomie im zweiten Lockdown heißt es schlicht: „Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt, sind zu schließen. Hierzu gehören insbesondere: Bars, Kneipen, Schankwirtschaften, Shisha-Bars.“

Verfahren gegen Bewirtungsverbot

Alleine das Ordnungsamt in Frankfurt leitete seit Anfang November mit der Schließung der Kneipen 75 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Bewirtungsverbot ein, überwiegend gegen die Betreiber von Trinkhallen. Zudem seien 13 Verfahren eingeleitet worden, weil entgegen aller Regeln Gäste in den Kneipen waren. „Wo Verordnungen und Gesetze sind, da werden sie auch gebrochen“, sagte Wagner.  (lhe/TH)

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