Gegen Gleichbehandlungsgesetz verstoßen

Diskriminierung: Gastronom schmeißt schwules Paar aus Kneipe

Zeichnung zwei Homosexuelle umarmen sich
In einer Osnabrücker Kneipe wurde ein schwules Paar rausgeschmissen, weil sie sich vor den Augen des Gastwirtes küssten. (© vectorpocket / fotolia)
Warum schmiss ein Osnabrücker Gastronom zwei Homosexuelle aus seinem Gastraum? In Berlin ist man über den Verstoß gegen das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ entsetzt.
Freitag, 02.06.2017, 09:00 Uhr, Autor: Felix Lauther

Sie wollten eigentlich nur Feiern und wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unsanft aus einer Kneipe geschmissen. Ein schwules Pärchen küsste sich vor den Augen des Wirtes, was dem nicht passte –  anschließend verwies er die Beiden des Gastraums. Auf Nachfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung sagt der Wirt: „Was die in ihrem Leben machen, ist mir scheißegal, aber nicht in meinem Laden.“ Er wolle homosexuelle Paare nur dann bewirten, wenn sie ihre Sexualität in seinem Gastraum offen zeigen.

Klarer Verstoß gegen AGG
„Offen schwulenfeindliche Vorfälle wie diese erleben wir leider immer wieder“, erklärt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) im Interview mit der Zeitung. Wer Menschen ausgrenze und benachteilige, nur weil sie schwul oder lesbisch sind, der verstoße gegen das Gesetz. Niemand in Deutschland dürfe aus der Kneipe oder aus der Disco geworfen werden, nur weil er einen anderen Menschen geküsst hat. Betroffene sollten dagegen vorgehen. Die Antidiskriminierungsstelle hat für solche Fälle eine kostenlose juristische Beratung eingerichtet.

Hausrecht in diesem Fall nicht durchsetzbar
Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte der Wirt, dass er lediglich sein Hausrecht durchgesetzt hätte. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht in diesem Fall aber einen „klaren Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“. Den zwei Gästen stünde eine Schadenersatzklage zu. Mittlerweile hätten sich die beiden Parteien aber verständigt. Man wolle sich in Zukunft aus dem Weg gehen. Strafrechtliche Konsequenzen werde es für den Gastwirt nicht geben. (Neue Osnabrücker Zeitung / FL)

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