Faktencheck

Darf ich unter falschem Namen im Hotel einchecken?

Serviceklingel an Rezeption
Darf ich unter falschem Namen in ein Hotel einchecken? (Foto: © Kadmy / fotolia)
Der Fall der jungen Mutter, die 2010 vier Nächte mit ihrer Affäre in einem Hotel in Halle verbrachte und nun Unterhalt für das neun Monate später geborene Kind verlangt, schlägt hohe Wellen. Noch immer ist unklar, wer der mutmaßliche Vater ist.
Mittwoch, 03.05.2017, 09:04 Uhr, Autor: Markus Jergler

Das Einzige, was die Frau über den wahrscheinlichen Vater ihres Sohnes Joel weiß ist, dass er Michael heißt. Als das Hotel sich weigerte der Frau Nachname und Adresse mitzuteilen, klagte diese vor dem Amtsgericht München. Schließlich wolle sie Unterhaltsforderungen geltend machen und dieser Michael sei höchstwahrscheinlich der Vater ihres Kindes. Ob dieser jedoch tatsächlich Michael heißt, ist völlig unklar. Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass verheiratete Personen (wenn „Michael“ denn verheiratet ist) falsche Namen gegenüber ihren Affären angeben, damit ihre Ehen geschützt bleiben. Doch ist es überhaupt legal unter falschem Namen in ein Hotel einzuchecken?

Nach Angaben des Hotelverbandes Deutschland (IHA) ist eine falsche Namensangabe „ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz“. Dies sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht das auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung jedoch etwas anders. Der Vertrag komme zwischen dem Gast, der unter falschem Namen einchecke und dem Hotel trotzdem zustande. Die Identität spiele keine Rolle und sei für den Hotelier nicht wichtig, denn dieser schließe den Vertrag mit der Person, die „vor ihm steht“. „Sollten für das Hotel im Nachhinein Folgekosten entstehen, etwa weil der Hotelgast etwas beschädigt hat, so kann die falsche Namensangabe eine vertragliche Pflichtverletzung darstellen und der Hotelgast kann sich schadensersatzpflichtig machen“, ergänzt Solmecke jedoch. In einem solchen Fall könnten die für die Ermittlung der wahren Identität entstehenden Kosten, dem Hotelgast auferlegt werden. (Mitteldeutsche Zeitung / MJ)

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