Kartellamt forciert Kampf gegen Fake-Bewertungen
Das Bundeskartellamt fordert von den Internetportalen ein schärferes Vorgehen gegen Fake-Bewertungen. „Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen“, habe laut einer Pressemitteilung der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dazu verlauten lassen. Entsprechende Internetseiten müssten zielgenauer nach gefälschten oder eingekauften Bewertungen filtern und den Verbrauchern eine größere Transparenz bieten – beispielsweise darüber, ob kostenlose Produkttests im Spiel oder Vermittler von Bewertungen im Einsatz waren.
„Seriöse Unternehmen werden benachteiligt“
Für viele Nutzer seien Internet-Bewertungen heute eine wichtige Orientierungshilfe. „Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen“, erläuert Mundt dazu. Dies würde Unternehmen benachteiligen, die sich gegen unseriöse Bewertungen und Vermittler einsetzen. Derzeit beschränken sich zahlreiche Seiten dem Amt zufolge darauf, fragwürdige Bewertungen erst im Nachhinein zu prüfen.
Hotelverband Deutschland würde behördliche Eingriffe unterstützen
Markus Luthe, der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), stimmt dem Kartellamt wie folgt zu: „Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nicht-authentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen.“ Generell wäre es aus Sicht des Hotelverbandes zu begrüßen, wenn das Bundeskartellamt zusätzlich die Befugnis erhielte, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen.“ (IHA/heise.de/TH)