Gastronomie

DSGVO ermöglicht „Pseudonym“-Gästelisten

Eine Gästeliste im Restaurant
Eine neue Webseite ermöglicht es nun Restaurantgästen, sich ein „Pseudonym“ für die Gästelisten zuzulegen. (©fizkes/stock.adobe.com)
Seitens des Datenschutzes wurde nun eine Webseite eingerichtet, über die sich Restaurantgäste einen „Corona-Spitznamen“ für die Gästelisten zulegen können. Die Angabe echter Daten entfiele damit.
Donnerstag, 27.08.2020, 09:45 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Angabe der persönlichen Daten beim Café- oder Restaurantbesuch hat in der letzten Zeit zu scharfen Diskussionen geführt. Denn nicht jeder Gast möchte immer und überall den echten Namen, die vollständige Anschrift und die richtige Telefonnummer hinterlassen – was allerdings die Gefahr eines zweiten Shutdowns steigen lässt. Ausgerechnet seitens der DSGVO kommt nun eine ungewöhnliche, aber erwägenswerte Alternative ins Spiel: Die „Pseudonymisierung“ der Gästedaten…

„Corona-Spitzname“ in wenigen Minuten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) will Restaurantgästen und Gastwirten jetzt eine Möglichkeit bieten, die Gästelisten datenschutzkonform zu führen, denn generell sei es nach den Normen der DSGVO geboten, die persönlichen Daten zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren. Unter der Webseite https://meincorona.name ist nun ein kostenloses Projekt gestartet worden, das Restaurantgästen einen Online-Service anbietet, um den eigenen Namen zu „pseudonymisieren“. Die Registrierung, die einmalige Hinterlegung der Kontaktdaten und die Auswahl eines individuellen Corona-Spitznamens soll dabei nur wenige Minuten dauern und helfen, die eigenen persönlichen Daten zukünftig besser zu schützen.

Datenschutz trotz Gästelisten

Beim nächsten Café- oder Restaurantbesuch kann dann anstatt der vollständigen persönlichen Daten lediglich das Corona-Pseudonym angegeben werden. Die persönlichen Daten, Name und Telefonnummer seien damit geschützt. Nur bei Bedarf, also im Falle einer Corona-Kontaktnachverfolgung, könnten die Daten durch eine berechtigte Person (z.B. Inhaber, Gesundheitsbehörde) mittels Eingabe des Pseudonyms und eines Kennwortes auf der Webseite abgefragt werden. Die Angabe eines Pseudonyms bei der Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie sei schnell und einfach und funktioniere sowohl bei der Erfassung per Zettel als auch per QR-Code. Gleichzeitig blieben die persönlichen Daten in einem hohen Maße geschützt. (ots/TH)

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