Digitales

Corona-App für Restaurant-Besucher keine Pflicht

Corona-Warn-App der Bundesregierung
Zur Nutzung der Corona-Warn-App gibt es keine Verpflichtung, sie ist freiwillig. (Foto: ©Udo Herrmann/stock.adobe.com)
Die neue Corona-Warn-App der Bundesregierung sorgt für Diskussionsstoff. Auch über eine verpflichtende Nutzung und dadurch entstehende Vorteile ist zu lesen. Fehlinformationen, wie sich nun zeigt.  
Donnerstag, 18.06.2020, 16:37 Uhr, Autor: Kristina Presser

Seit wenigen Tagen steht die bereits im Vorfeld vieldiskutierte Corona-Warn-App der Bundesregierung zum Download bereit – und sorgt auch weiterhin für Unstimmigkeiten. Entwickelt wurde die App, um frühzeitig Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten zu informieren und Infektionsketten rasch unterbrechen zu können. In sozialen Netzwerken kursiere nun die Behauptung, jeder Bürger sei verpflichtet sie zu nutzen, die Regierung plane sogar, dass künftig nur noch App-User ein Restaurant betreten dürften, wie die Faktencheck-Redaktion der Deutschen Presseagentur berichtet – um gleichzeitig Klarheit in der Angelegenheit zu schaffen. Denn feststeht: Download und Nutzung der App sind freiwillig. Das heißt, dass auch für Restaurants derzeit keine App-Pflicht vorgesehen ist.

Zur Funktion der Corona-Warn-App

Wie das dpa-Faktencheck-Team darlegt, muss die Corona-Warn-App aktiv aus dem App-Store von Apple oder bei Google Play heruntergeladen und auf dem Smartphone installiert werden. Regelmäßig funkt die App dann eine anonymisierte, alle 10 bis 20 Minuten wechselnde Identifikationsnummer (ID) in die nähere Umgebung – und lauscht zugleich nach solchen Signalen anderer Geräte. Kommen sich App-User bis auf wenige Meter nahe, tauschen deren Smartphones ihre IDs aus. Diese werden für 14 Tage lokal auf den jeweiligen Geräten gespeichert. Es werden von der Corona-Warn-App keine Ortsinformationen erfasst oder übertragen.

Wird nun ein Nutzer positiv auf das Virus getestet, kann er seinen (offiziell bestätigten) Status selbst in der App vermerken. Und er kann veranlassen, dass alle App-Nutzer, die sich im Ansteckungszeitraum in seiner unmittelbaren Nähe aufgehalten haben, informiert und aufgefordert werden, sich ebenfalls testen zu lassen. Damit sei die Nutzung der App sowie die dortige Meldung eines Infektionsfalles „vollkommen freiwillig“, heißt es auf der Website der Bundesregierung.

Verwirrende Äußerungen  

Zu Verwirrungen kam es, da Politiker laut über Anreize zur Nutzung der App nachgedacht hatten – etwa Axel Voss im Interview mit der FAZ. Demnach sollten zum Beispiel erst wieder jene ins Restaurant dürfen, die die Warn-App benutzen. Auch mögliche Steuervorteile für App-User wurden genannt.

Außerdem waren Stimmen aufgekommen, Betriebe könnten ihre Belegschaft, Restaurants ihre Kundschaft aus Sicherheitsgründen zur Nutzung der App verpflichten. Das Recht hätten sie, gibt die Faktencheck-Redaktion an und verweist auf die Privatautonomie.

Statement der Justizministerin

Daher drängten etwa die Bundestags-Grünen auf ein spezielles App-Gesetz, das die Freiwilligkeit sichert. Justizministerin Christine Lamprecht hält das dagegen für unnötig und an der Lebenswirklichkeit vorbei. Ein Wirt habe nichts davon, Gäste ohne App abzuweisen, wie sie gegenüber der FAZ sagte.
(ots/dpa/KP)

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