Wohl keine Fristverlängerung für KassenSichV 2020
Während die Corona-Pandemie und ihre Folgen fast ausnahmslos das Geschehen die letzten Monate bestimmte, hätte beinahe in Vergessenheit geraten können, dass mit Ende September 2020 eine wichtige Frist für die Gastronomie und Hotellerie verstreicht: Dann müssen, laut aktualisierter Kassensicherungsverordnung 2020, Kassensysteme manipulationssicher sein und brauchen dafür eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Mit dem 30. September endet die Nichtbeanstandungsfrist.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlich extrem schwierigen Situation, hatten jedoch zahlreiche Gastronomen und Hoteliers keine finanziellen Mittel für die Aufrüstung ihrer Registrierkassen – dies trug der Dehoga auch dem Bundesfinanzministerium bereits mehrfach vor, wie der Verband nun mitteilte. Dazu kommt, dass viele Kassenhersteller noch keine TSEn anbieten würden und es daher faktisch unmöglich sei, die Kassen entsprechend aufzurüsten, wie es weiter heißt. Trotzdem sei zu befürchten, dass es keinen weiteren zeitlichen Aufschub gäbe, teilte der Dehoga mit.
Als Hilfestellung bietet der Dehoga nun ein Muster-Schreiben zur Beantragung der Fristverlängerung gegenüber dem Betriebsstätten-Finanzamt an. Textbausteine können bei Bedarf geändert oder ergänzt werden. HIER geht es zum Muster-Schreiben.
(Dehoga BW/KP)