KassenSichV2020: Nachgefragt bei Stefan Brehm von Gastrofix
Ab 2020 tritt eine aktualisierte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft – HOGAPAGE berichtete. Registrierkassen benötigen ab dann eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Wir haben bei Stefan Brehm, Geschäftsführer des Kassensystem-Anbieters Gastrofix, nachgefragt, welche Kosten entstehen, worin Vor- und Nachteile von Cloud- bzw. Hardware-Aufrüstung liegen und ob die TSE ein Verfallsdatum hat.
Herr Brehm, bitte noch einmal kurz zusammengefasst: Was genau besagt die Kassengesetz-Verschärfung, die ab 01.01.2020 in Kraft tritt?
Stefan Brehm: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – so die vollständige Bezeichnung – ist Folgendes geregelt: Daten, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems, in diesem Fall also einer elektronischen Registrierkasse, erfasst werden, sind ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Diese Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich einer Außenprüfung oder einer Nachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§ 4 KassenSichV) zur Verfügung zu stellen.
Was bedeutet die Technische Sicherheitseinrichtung?
Eine TSE ist der zentrale Baustein der Kassensicherungsverordnung. Sie garantiert, dass die im Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und richtig übergeben werden. Die TSE kann sowohl physisch (als Gerät) als auch cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden. Sie muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und abgenommen worden sein. Entweder gibt es also eine TSE vom Kassenanbieter selbst, oder aber über einen externen Hersteller bzw. Anbieter. Bisher sind jedoch keine zertifizierten TSE-Lösungen am Markt verfügbar.
Beinhalten die Geräte von Gastrofix bereits die TSE bzw. können die Geräte von Gastrofix nachgerüstet werden? Und wenn ja, wie – via Cloud oder über ein modulares Gerät?
Am 17. September konnten wir verkünden, dass wir gemeinsam mit Epson die erste Hardware-TSE für iPad-Kassensysteme entwickelt haben. Dabei handelt es sich um eine einfach zu implementierende Plug-and-play-Lösung, die alle Vorgaben des neuen Kassengesetzes erfüllt. Zentraler Baustein ist der neue Bondrucker Epson TM-m30F, in den die PIN-geschützte und DSGVO-konforme TSE als physisches Modul verbaut ist. Ein neuer Drucker ist jedoch nicht zwingend notwendig, denn auch einige bestehende Modelle wie der TM-m30 oder TM-T88VI-iHub lassen sich mit einem Upgrade Kit einfach nachrüsten. Dies kann leicht von jedem Kunden selbst vorgenommen werden. Die Hardware-Lösung von Epson befindet sich in den letzten Zügen des Zertifizierungsprozesses durch das BSI und wird voraussichtlich ab November dieses Jahres verfügbar sein. Gleichzeitig arbeiten wir darüber hinaus auch an einer zusätzlichen TSE für die Cloud. Sie wird ebenfalls demnächst verfügbar sein.
Mit welchem Kostenumfang müssen Endverbraucher für die Nachrüstung rechnen?
Für den Epson-Drucker TM-m30F, in dem die TSE als physisches Modul bereits verbaut ist, planen wir aktuell mit Preisen ab 299,– EUR inkl. telefonischer Einweisung für eine Laufzeit von 3 Jahren. Wichtig: Diese Kosten fallen pro Betrieb nur für das Master-iPad an, denn ausschließlich die Gastrofix-Hauptkasse muss über eine TSE verfügen. Alle anderen Kassen (Slaves) werden als reines Eingabegerät gesehen und müssen nicht aufgerüstet bzw. ersetzt werden.
Die TSE ist über zwei Arten möglich – Internet bzw. Cloud oder eine zusätzliche Hardware. Welche Art hat welche Vorteile bzw. worin liegen die Unterschiede?
Cloud:
- Keine lokale Installation erforderlich.
- Keine Hardware, die kaputtgehen kann.
- Kein Austausch der Hardware.
- Modernere Variante.
Hardware:
- Offlinefähig.
- Ausfälle der Internetverbindung führen nicht zu Offline-Signaturen und protokollierten TSE-Ausfällen.
- Signierung erfolgt in jedem Fall verzögerungsfrei. (Im Gegensatz zu Cloud, wenn eine überlastete Internetverbindung bei der Rechnungserstellung im schlimmsten Fall zu einigen Sekunden Verzögerung führen kann.)
Welche Kostenunterschiede gibt es?
Die Kosten für eine TSE sind abhängig vom jeweiligen Serviceanbieter und in der Regel relativ gering. Was wir für Gastrofix sagen können, ist, dass pro Betrieb nur das Master-iPad, also die Hauptkasse, eine TSE haben muss. Alle anderen Kassen (Slaves) werden als Eingabegerät gesehen und müssen nicht aufgerüstet bzw. ersetzt werden.
Wo werden die signierten Belege langfristig gespeichert?
- Belege und Signaturen werden täglich in die Gastrofix-Cloud geladen und dort ebenso sicher wie alle anderen Daten archiviert.
- Rechenzentrum in Deutschland und geographisch verteilte Backups.
- Vorteil: TSE-Speicherplatz und Hardwaredefekte sind kein Problem.
- Bei Cloud-TSE: Keine Abhängigkeit von Cloud-TSE-Anbieter; Daten sind zentral bei Gastrofix verfügbar, auch wenn man die TSE mal wechselt.
Die abgesicherten Daten müssen zu jedem Zeitpunkt für das Finanzamt zum Export zur Verfügung stehen. Können Daten auch abhanden kommen?
Das ist so gut wie ausgeschlossen, auch wenn ein sehr geringes Restrisiko bleibt. Sowohl bei der Cloud-TSE als auch bei der lokalen TSE werden die Daten immer erst dann von der TSE gelöscht, wenn die Archivierung in der Gastrofix-Cloud erfolgt und explizit bestätigt ist.
Muss die TSE regelmäßig aktualisiert oder ausgetauscht werden? Gibt es ein Verfalls- bzw. Gültigkeitsdatum?
Hardware-TSEs müssen aufgrund der verwendeten kryptographischen Schlüssel je nach TSE-Hersteller und spezifischen Vorgaben nach einigen Jahren ausgetauscht werden. Die TSE im Epson TM-m30F bspw. muss nach 3 Jahren ausgetauscht werden. Bei Cloud-TSEs übernimmt der TSE-Anbieter diesen Austausch bzw. kann durch ein Zertifikatsmanagement die Verschlüsselungsmodule updaten.
Wie regelt Gastrofix die Nachrüstung der TSE bei iPad-Kassen, die über keinen vollwertigen USB-Port verfügen? Über eine Internetverbindung?
Exakt. Da iPads keinen vollwertigen USB-Port haben, über den beliebige externe Geräte gesteuert werden können, kann die TSE nicht darüber betrieben werden kann. Eine iPad-Kasse muss daher notgedrungen über eine Funkverbindung, z. B. WLAN bzw. über eine Internetverbindung oder über eine Netzwerkverbindung mit der Sicherheitseinrichtung kommunizieren.
Was passiert, wenn die TSE über eine Internetverbindung läuft, die ausfällt?
Alle Ausfallzeiten und der Grund müssen vom Steuerpflichtigen, also dem Gastronomen als Kassensystem-Nutzer, dokumentiert werden. Fällt zum Beispiel nur die TSE und nicht die Kasse aus, muss das auf dem Beleg (Rechnung) sichtbar sein. Hier ist also der Hersteller des Kassensystems in der Pflicht. Die gültige Belegausgabepflicht entfällt dabei jedoch nicht! Die Kasse kann also dann vorübergehend weiter genutzt werden. Sie müssen aber dafür Sorge tragen, dass die TSE wiederhergestellt wird bzw. dass Sie alles dafür getan haben, den Ausfall zu melden bzw. zu beheben. Die Gastrofix-Kasse übernimmt die Protokollierung der Ausfallzeiten für den Gastronom, sodass er keinerlei extra Aufwand hat.
Was raten Sie Besitzern von Kassensystemen – was ist zu tun?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein neues System anzuschaffen, sollten Sie auf jeden Fall jetzt schon bestellen bzw. kaufen! Aufgrund der gravierenden Veränderungen ab 01.01.2020 ist mit einer Fülle von Aufträgen bei den Kassenanbietern zu rechnen. Diese werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht alle Bestellungen gleichzeitig abarbeiten und termingerecht installieren können. Lange Wartezeiten sind die Folge, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Beauftragen Sie Ihren Hersteller daher so früh wie möglich, am besten sofort! Wichtig: Seriöse Anbieter sollten in der Lage sein, Ihnen eine Garantie zu geben, dass es hinsichtlich Ihrer Kasse auch künftig zu keinerlei Problemen mit dem Finanzamt kommt.
Wir danken für das Gespräch.