Registrierkassen

KassenSichV 2020: einige Länder geben Fristverlängerung

Junge Frau tippt etwas in eine elektronische Registrierkasse ein
Um Gastronomen und Händler zu entlasten, gewähren einige Bundesländer jetzt einen erneuten Aufschub für die TSE-Aufrüstung ihrer Kassensysteme. (Foto: ©pressmaster/stock.adobe.com)
Das Fristende, um Kassensysteme mit einem manipulationssicheren technischen Sicherheitssystem aufzurüsten, naht. Da das Bundeswirtschaftsministerium trotz Corona eine weitere Verlängerung verweigert, handeln nun die Länder.
Montag, 13.07.2020, 09:42 Uhr, Autor: Kristina Presser

Gute Nachricht für Gastronomen in Sachen KassenSichV 2020: Wie das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen jetzt mitgeteilt hat, haben die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern mehr Zeit für die technische Umstellung der Kassensysteme zu geben. Seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) steht nach wie vor der 30. September 2020 als Fristende. Bis dahin müssen Firmen ihre Registrierkassen mit einem manipulationssicheren technischen Sicherheitssystem (TSE) aufrüsten lassen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen, wie es vom Finanzministerium NRW heißt. Die Lösung: Die oben genannten Länder schaffen jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern – und zwar mit eigenen Erlassen.

Trotz Aufschub jetzt aktiv werden

Demnach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. Das bedeutet jedoch auch, dass bis Ende September 2020 entsprechende Schritte zur Aufrüstung in die Wege geleitet worden sein müssen.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper: „Wir tun in diesen Monaten der Corona-Pandemie alles, um unserer Wirtschaft durch diese Zeit zu helfen. Meine Kollegen und ich sind uns einig: Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.
(NRW-Finanzverwaltung/KP)

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