Hotelverband begrüßt Digitalen Meldeschein
Endlich Rechtssicherheit für kontaktlosen Check-in im Hotel: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat dieser Tage die noch ausstehende Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den kontaktlosen Check-in im Hotel geschaffen. Der Digitale Hotelmeldeschein ist zwar schon seit dem 1. Januar 2020 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen.
„Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig“
„Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Kostensenkung von 100 Millionen Euro jährlich
Der Hotelverband geht davon aus, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr verzichtet werden kann und sieht ein entsprechenden Kostensenkungspotenzial von rund 100 Millionen Euro jährlich.