Gäste-WLAN: Was ist zu beachten?
Ein Gäste-WLAN bildet ein zweites, eigenes Netzwerk neben dem Heimnetzwerk. Beide laufen über denselben Router – haben jedoch verschiedene IP-Adresse. Hiermit können Gastronomen und Hoteliers ihren Gästen Zugang zum Internet gewähren, ohne dabei die Sicherheit ihres Hauptnetzes zu gewähren. Da die beiden Netzwerke voneinander getrennt sind, fängt die Firewall des Routers beispielsweise Viren ab, mit denen Laptops der Gäste-WLAN-Nutzer infiziert sein könnten. Außerdem erlaubt das Gastnetzwerk keinen Zugriff auf Geräte des Heimnetzwerkes – sodass diese geschützt sind.
Mit Passwort oder ohne Passwort?
Aktuell besteht keine Pflicht, ein Gäste-WLAN mit einem Passwort zu sichern. Experten raten jedoch dazu, denn: Ein offenes ungeschütztes WLAN lockt Hacker an.
Die Frage der Haftung
Lange war umstritten, inwieweit Anbieter eines Gäste-WLANs für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (2018) haften WLAN-Betreiber für einen illegalen Datenaustausch bloß dann, wenn sie es auch veranlasst haben. Wenn Gäste beispielsweise unerlaubt Musik oder Filme herunterladen, haftet der Gastronom oder Hotelier also nicht.
Firewall einrichten
Sinnvoll ist die Installation einer Firewall auf dem Router. Darüber lässt sich zum Beispiel auch der Zugriff auf bestimmte Internetseiten blockieren.
Nutzung auf eigene Gefahr
Um sich zu schützen, sollten Gastronomen und Hoteliers zudem ihre Gäste darauf hinweisen, dass sie das WLAN auf eigene Gefahr nutzen und zudem eine störungsfreie Internetverbindung nicht garantiert werden kann.
Küchengeräte
Moderne Küchengeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen oder auch der Smart-TV laufen heutzutage über eine Internetverbindung. Es ist ratsam, auch solche Geräte über das Gäste-WLAN laufen zu lassen.