Herkunftsbezeichnung nur freiwillig
Vor wenigen Tagen hat der Nationalrat in Österreich die verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern beschlossen – vorerst nur in der Gemeinschaftsverpflegung „Eine Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie kann nur auf Freiwilligkeit beruhen“, kommentiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Diskussion um eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung. „Wir haben ausgesprochen gute Erfahrungen mit freiwilligen Modellen der Herkunftssicherung gemacht – in Betrieben quer durch alle Preissegmente. Ein Beispiel dafür ist etwa das Netzwerk Kulinarik, das die Kooperation zwischen Erzeugern, Direktvermarktern und Gastonomen ausbauen soll und für teilnehmende Betriebe ein kontrolliertes System der Herkunfts-und Qualitätssicherung vorsieht.“ Gerade in der gegenwärtig schwierigen Situation der Branche, die enorm von der Corona-Krise getroffen ist, sei es nicht zielführend, verpflichtende Maßnahmen zu fordern, die unweigerlich zu weiteren administrativen Belastungen für die Betriebe führen würden, zeigt sich der Branchensprecher überzeugt.
Schweizer Beispiel nicht zielführend
Auch die von den Befürwortern einer gesetzlichen Verpflichtung immer wieder ins Spiel gebrachte Herkunftskennzeichnung in der Schweiz bringe de facto kaum eine Verbesserung der Transparenz. Bezieht dort nämlich der Gastwirt seine Produkte aus mehreren Herkunftsländern, was in der Regel der Fall sein wird, ist auch die Angabe mehrerer Herkunftsländer zulässig. Dann steht etwa auf der Speisekarte: „Unser Rindfleisch beziehen wir aus der Schweiz, aus der EU, aus Argentinien oder USA“.
Eine gesetzlich verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie gebe es in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein nationaler Alleingang Österreichs sei hier auch nicht zielführend und verbessere weder die Sicherheit der Lebensmittel, noch das Tierwohl. Pulker: „Die Herkunft allein sagt nichts darüber aus, wie ein Tier gehalten oder Lebensmittel produziert werden. Zu Lebensmittelsicherheit und Tierhaltung gibt es in der EU harmonisierte Vorschriften. Entscheidend ist, dass diese Regeln auch in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gehandhabt und kontrolliert werden“, unterstreicht Pulker abschließend.
„System des Betrugs“?
Anderen wieder geht die neue Regelung zu wenig weit. Sie fordern auch eine verpflichtende Kennzeichnung in der Gastronomie: „Jetzt bröckelt endlich die Blockadefront gegen Transparenz bei Lebensmitteln. Nur noch die Wirtschaftskammer wehrt sich gegen die Deklaration der Herkunft unseres Essens in der Gastronomie und deckt damit ein ‚System des Betrugs‘. Im Jahr 2020 darf es nicht mehr möglich sein die Konsumenten zu täuschen – die Menschen wollen wissen, was ihnen aufgetischt wird“, so die markigen Worte von Sebastian Bohrn Mena, einem der Initiatorn des Tierschutzvolksbegehrens.