Nahrungsmittel

Ernährungsindustrie fordert Nachbesserung des Lieferkettengesetzes

Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie
Das anvisierte neue Lieferkettengesetz ist der Ernährungsindustrie zufolge zu lückenhaft formuliert. (© dusanpetkovic1/stock.adobe.com)
Die Deutsche Ernährungsindustrie begrüßt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen.
Donnerstag, 04.03.2021, 09:20 Uhr, Autor: Thomas Hack

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat die Zielsetzung des jüngsten Kabinettsbeschlusses zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stets begrüßt, fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen: Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen eigenen Angaben zufolge  jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und seien sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten bewusst. Sie sehe in der gesetzlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen jedoch eine europäische Aufgabe. Als Blaupause für den zeitnah zu erwartenden EU-Gesetzesvorschlag sei der jüngste Kabinettsbeschluss nicht dienlich.

„Notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen“

„Das Lieferkettengesetz, das jetzt in den parlamentarischen Prozess geht, definiert die unternehmerische Sorgfaltspflicht an vielen Stellen unzureichend und zu weitreichend. Die so notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen.“, sagt BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet. „Unternehmen benötigen verbindliche Standards für das von ihnen erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren in der Lieferkette, insbesondere braucht es für die mittelbare Lieferantenebene eine deutliche Beschränkung der Sorgfaltspflichten.

„Unfaire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen“

Das vorgelegte Gesetz enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lasse offen, was als angemessen zu bewerten ist. Es fehle nicht nur an Rechtssicherheit, sondern auch an Rechtsgleichheit, da Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hierzulande aber Geschäftstätigkeiten haben, nicht erfasst werden würden. Das führe zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen. Auch müsse es klare Kriterien geben, wer die geplante Prozessstandschaft erhalten kann, hier müsse Transparenz geschaffen werden. Schließlich blieben die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten weitreichend und unkonkret; auch fehle eine Klarstellung, wie mit bereits bestehenden Berichtspflichten, Brancheninitiativen oder Zertifizierungen umgegangen wird.

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