Deutsche Verordnung verbietet Schokolade ohne Zucker
Kuriose deutsche Gesetzgebung: Der Schokoladenhersteller Ritter Sport bringt nun eine neue zuckerfreie Schokolade auf den Markt – und darf diese rein rechtlich nicht als Schokolade bezeichnen. Der Hintergrund: Laut der deutschen Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse aus dem Jahr 2003 besteht eine Schokolade nicht nur aus Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter, sondern zwingend auch aus Zucker. Genau dieser aber fehlt im neuen Ritter-Sport-Produkt und wird stattdessen durch natürlichen Kakaosaft ersetzt.
„Absurd!“ (Ritter Sport)
Wer gegen die Kakaoverordnung verstößt, riskiert Geldstrafen und im Extremfall gar einen behördlich verordneten Verkaufsstopp. Ritter Sport beklagt nun öffentlich, das deutsche Lebensmittelrecht sei in diesem Punkt nicht mehr zeitgemäß. Dass eine Schokolade, die zu 100 Prozent aus Kakao bestehe, ohne den Zusatz von Zucker hierzulande nicht als solche bezeichnet werden dürfe, sei „absurd“, so Firmenchef Andreas Ronken. „Wenn Wurst aus Erbsen sein darf, braucht Schokolade auch keinen Zucker. Aufwachen!“ Eine Ritter-Sport-Sprecherin ergänzte, man setze sich für eine Änderung der Verordnung ein.
Von der „Schokolade“ zur „Kakaofruchttafel“
Auf den deutschen Markt bringen will das Unternehmen sein neues Produkt nun dennoch – nur eben nicht als „Schokolade“, sondern beispielsweise unter dem Label „Kakaofruchttafel“. Schokolade von Ritter Sport wird in mehr als 100 Ländern verkauft. Das Unternehmen musste in den vergangenen zwei Jahren jeweils Umsatzrückgänge verkraften, erlöste 2020 noch 470 Millionen Euro und beschäftigt weltweit rund 1650 Mitarbeiter. (dpa/TH)