DBV fordert neue Veggie-Bezeichnungen
Der Deutsche Bauernverband unterstützt die europäische Kampagne „Ceci n‘est pas un steak“, welche betonen soll, dass die europäischen Landwirte den Verbrauchern sowohl tierische als auch pflanzliche Proteine bereitstellen. Dazu zählen auch Rohstoffe für vegane Produkte. Allerdings sollten Imitate wie Analogkäse und Fleischersatz mit eigener und ehrlicher Produktidentität auftreten, statt Bezeichnungen und Charakteristika von echten Fleisch- und Milchprodukten zu kopieren. Hier wäre mehr Kreativität gefragt, um das grundlegende Paradoxon der Nachahmerprodukte aufzulösen. Eine Branche, die den Anspruch hat, Mainstream zu werden, sollte es dem DBV zufolge nicht nötig haben, sich ihren guten Ruf aufzubauen, indem sie ihr Marketing auf existierende Produkte und den Kampf gegen diese Produkte ausrichtet, wie es in einem Statement heißt.
„Vegan-Fleisch“ erlaubt, „Vegan-Leder“ verboten
Der Deutsche Bauernverband fordert demnach die Hersteller der fleischlosen Nachahmerprodukte erneut auf, „sich bei der Bezeichnung ehrlich zu machen“. Die Imitate-Branche zeige sich allerdings von der Kritik unbeeindruckt und würde laut DBV noch nicht einmal die eigens für sie verfassten Veggie-Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches anwenden. Dabei werde nach Ansicht des Bauernverbands argumentiert, die Schaffung der richtigen Bezeichnung, wie z.B. „Erbsenbratling“ bzw. dessen Vermarktung wäre zu kostenträchtig. „Das ist eine eher merkwürdige Form von Trittbrettfahrerei“, kritisiert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Ein Marketing, mit dem das Original erst in Verruf gebracht und dann in der Bezeichnung kopiert wird, ist unlauter“, so Krüsken weiter. Deshalb sei jetzt die Schaffung eines EU-Bezeichnungsschutzes für Fleisch und Wurst geboten. Es könne nicht sein, dass im Lebensmittelrecht eine Bezeichnung wie z.B. „veganes Filet“ zulässig sein soll, während außerhalb dieses Bereichs z. B. die Bezeichnung „veganes Leder“ zu Recht unzulässig sei.