Coaching Seniorenverpflegung geht in die dritte Runde
Gerade auch bei Senioren in Senioreneinrichtungen ist ein gesundes und nachhaltiges Verpflegungsangebot wichtig für den Erhalt der Gesundheit und für das Wohlbefinden in ihrem neuen Zuhause. Gleichzeitig bieten die täglichen Mahlzeiten ausgezeichnete Gelegenheiten für soziale Teilhabe, Genuss und Wertschätzung.
„Jeder von uns sollte täglich gesundes und vollwertiges Essen zu sich nehmen. Das muss auch bei der Verpflegung in Senioreneinrichtungen gelten. Daher unterstützen wir gezielt Bayerns Senioreneinrichtungen in Ernährungsfragen. Küchen- und Einrichtungsleitungen, die ihr Essen genauer unter die Lupe nehmen wollen, bekommen mit unserer Beratung fachliche Unterstützung, um individuelle Lösungen und passende Wege für sich und ihre Essensgäste zu finden“, sagte Ernährungsministerin Michaela Kaniber beim Start der aktuellen Bewerbungsphase für die Beratung.
Kostenfreie Teilnahme
Bereits ab dem 28. Februar 2022 können sich alle stationären Senioreneinrichtungen in Bayern für eine kostenfreie Teilnahme an der dritten Runde des Coachings Seniorenverpflegung bewerben.
Die Beratung soll dabei wertvolle Impulse liefern, Veränderungen in der eigenen Einrichtung anzustoßen und auch umzusetzen. Von Mai 2022 bis Februar 2023 begleiten die verschiedenen Experten die einzelnen Einrichtungen, um die Verpflegungssituation vor Ort intensiv in den Blick zu nehmen. Die Themen reichen von der ansprechenden Atmosphäre beim Essen bis hin zu einem gelungenen Speiseplan. Aber auch der verantwortungsvolle Einkauf von regionalen und ökologischen Lebensmitteln oder die erfolgreiche Kommunikation zwischen allen Verantwortlichen und den Bewohnerinnen und Bewohnern werden bei der Beratung behandelt.
Ergänzt werden die gemeinsamen Veranstaltungen durch Termine mit dem Experten direkt in den Einrichtungen. Voraussetzung für eine zielführende Beratung ist, dass alle Beteiligten vor Ort an einem Strang ziehen – Einrichtungsleitung, Küchen-, Hauswirtschafts- und Pflegepersonal und auch der Träger.
(StMELF/MK)