Weinkultur soll UNESCO-Kulturerbe werden
Die Deutsche Weinkultur soll Immaterielles Kulturerbe (IMK) der UNESCO werden. Dafür hatte die Deutsche Weinakademie (DWA) bereits im Oktober 2019 einen Antrag im rheinland-pfälzischen Kulturministerium eingereicht. Jetzt hat das Vorhaben im laufenden Auswahlverfahren eine wichtige Hürde genommen, denn das Kulturministerium leitet den Antrag an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiter.
Der rheinland-pfälzische Kulturminister Prof. Dr. Konrad Wolf sagte, man habe sich „intensiv“ mit den vorgelegten Anträgen, darunter den der DWA, beschäftigt. „Ich bin zuversichtlich mit unseren Anträgen, ein positives Votum in der Kulturministerkonferenz zu erhalten.“ Richtwerte bei der Begutachtung von Anträgen für Immaterielles Kulturerbe sind Alter, Kontinuität, Wandel und Brüche, Tradierung sowie Inhalt und Substanz des kulturellen Erbes. Außerdem wurden die jeweilige Trägergruppe und deren Einbindung in die Bewerbung sowie der Erhalt, die Weitergabe und eine mögliche Gefährdung in die Prüfung einbezogen.
Weinkultur in Deutschland von identitätsstiftender Wirkung
Seitens des rheinland-pfälzischen Kulturministeriums heißt es, dass der Antrag „Weinkultur in Deutschland“ von der DWA versucht, eine Kulturform zu fassen, die in weiten Teilen Deutschlands von großer Bedeutung und identitätsstiftender Wirkung sei. Weinbau werde hierzulande seit über 2000 Jahren betrieben. In den deutschen Weinbaugebieten wurde das Wissen um die Produktion über Jahrhunderte weitergegeben und perfektioniert. Demnach setze es eine intensive Beschäftigung mit Natur als Ressource und Lebensraum voraus. Der Weinbau und zahlreiche damit in Zusammenhang stehende Einrichtungen, Ereignisse und Begebenheiten prägten in diesen Regionen einen wesentlichen Teil des kulturellen Lebens. Weinbruderschaften, Kultur- und Weinbotschafter, aber auch Museen vermittelten die Bedeutung und Geschichte des Weinanbaus.
Wie es jetzt weitergeht
Sobald nun alle Vorschlagslisten der Länder durch das Sekretariat der KMK gesammelt wurden, berät das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission darüber. Dieses gibt schließlich Auswahlempfehlungen ab. Zuletzt bestätigen die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, welcher Antrag in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird. Verkündet wird dies voraussichtlich im Februar/März 2021.
(MWWK/KP)